Firmenversicherung · Vergütung
Honorar für Betriebe: Vermittlung und Vertragsprüfung durch einen Versicherungsmakler
Wir sind Versicherungsmakler und vermitteln Versicherungen für deinen Betrieb. Dafür kann ein Honorar vereinbart werden, das du direkt an uns zahlst. Wenn du willst, prüfen wir außerdem bestehende Verträge deines Betriebs gegen ein gesondert vereinbartes Entgelt, auch rechtlich. Diese Seite erklärt, was das bedeutet, was nicht dazugehört und was du vorher schriftlich von uns bekommst. Sie ist allgemeine Information und kein Angebot.
Auf dieser Seite nennen wir keine Beträge. Ein Honorar vereinbaren wir nur mit Betrieben und nur schriftlich, bevor wir beginnen.
Wie ein Versicherungsmakler vergütet werden kann
Wir sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Wir vermitteln Versicherungsverträge für unsere Kunden und begleiten sie danach, auch im Schadenfall.
Für diese Arbeit kann ein Honorar vereinbart werden, das du direkt an uns zahlst. Es gehört bei uns immer zu unserer Tätigkeit als Makler: Wir wollen für deinen Betrieb Versicherungsverträge vermitteln, ändern oder betreuen.
Je nach Vereinbarung besteht unsere Vergütung aus Courtage, die der Versicherer in der Prämie einkalkuliert, aus einem Honorar, das du direkt zahlst, oder aus beidem. Welche Art bei dir gilt, bekommst du vor dem ersten Geschäft auf Papier mitgeteilt.
Wie Honorar und Courtage bei dir zusammentreffen, legen wir dir vor Beginn schriftlich offen. Ob und wie Courtage auf ein Honorar angerechnet werden darf, ist eine Frage des Sondervergütungsverbots im Versicherungsaufsichtsgesetz. Wir regeln das nur so, wie es zulässig ist.
Für dich konkret
Frag jeden Vermittler, der von Honorar spricht: Welchen Status hast du im Vermittlerregister? Wer bezahlt dich, und wofür? Fließt zusätzlich Courtage? Das gehört in die Erstinformation und muss beim ersten Geschäftskontakt auf Papier stehen.
Was dazugehört, und was nicht
Bei Betrieben umfasst unsere Erlaubnis zusätzlich die Befugnis, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondert vereinbartes Entgelt rechtlich zu beraten. Das gilt auch für Beschäftigte, wenn wir das Unternehmen beraten.
Gehört dazu
- Prüfung bestehender Verträge deines Betriebs auf Lücken, Klauseln und Pflichten
- Hilfe bei Änderungen, etwa wenn sich der Betrieb ändert
- Vermittlung und Beratung bei der Vereinbarung neuer Verträge für den Betrieb
- Das Erklären der Ergebnisse so, dass du darüber entscheiden kannst
Gehört nicht dazu
- Rechtsstreit mit einem Versicherer und Vertretung vor Gericht
- rechtliche Bewertung eines Leistungsanspruchs im Streitfall
- Steuer- und Anlageberatung
- Verträge, die du überwiegend privat abschließt
Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, klären wir vor Beginn mit dir und halten es in der Vereinbarung fest. Für den Streitfall verweisen wir auf eine Kanzlei für Versicherungsrecht.
So läuft es ab
Erstgespräch
Wir klären, welche Verträge du hast, was dich beschäftigt und ob du Vermittlung, Prüfung oder beides brauchst.
Erstinformation und Vereinbarung vorab
Du bekommst die Erstinformation mit der Art unserer Vergütung. Soll ein Honorar gelten, halten wir Umfang, Honorar und Fälligkeit schriftlich fest, bevor wir beginnen. Dort steht auch, was nicht dazugehört.
Vermittlung oder Prüfung
Wir gehen deine Verträge mit deiner Betriebsbeschreibung durch oder suchen passende Verträge für deinen Betrieb und notieren, wo Fragen offen sind.
Ergebnis
Du bekommst eine Übersicht der Befunde und der Fragen, die du einem Versicherer oder einer Kanzlei stellen kannst.
Deine Entscheidung
Ob du etwas ändern lassen willst, entscheidest allein du.
Fünf Fragen an jeden Vermittler
Der Gesetzgeber verlangt von Vermittlern, dir beim ersten Geschäftskontakt unter anderem mitzuteilen, welchen Status sie laut Vermittlerregister haben, ob sie beraten, welche Art von Vergütung sie erhalten, ob du direkt zahlst oder eine Provision in der Prämie steckt und ob andere Zuwendungen fließen. Die Mitteilung erfolgt klar, verständlich und unentgeltlich, in der Regel auf Papier.
- Welchen Status hast du im Vermittlerregister?
- Wer bezahlt dich, und für welche Leistung?
- Fließt zusätzlich zum Honorar Courtage, und wie wird das offengelegt?
- Was gehört nicht zur Leistung?
- Wo steht das alles schriftlich, bevor wir anfangen?
Häufige Fragen zu Honorar und Vertragsprüfung
Ist das dasselbe wie Honorarberatung im Berufsrecht?
Nein. Der Begriff wird im Alltag unterschiedlich benutzt. Wir sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Unser Honorar ist eine Vergütung für unsere Tätigkeit als Makler. Das Berufsrecht kennt daneben einen anderen Beruf, der nur vom Kunden bezahlt wird und keine Zuwendungen von Versicherern annehmen darf; diesen Beruf üben wir nicht aus. Welche Vergütung bei dir gilt, steht vor dem ersten Geschäft in der Erstinformation.
Was kostet das?
Auf dieser Seite nennen wir keine Beträge. Die Höhe, was sie umfasst und wann sie fällig wird, vereinbaren wir mit dir schriftlich, bevor wir beginnen. Wie wir insgesamt vergütet werden, steht in der Erstinformation.
Ersetzt das eine Anwaltskanzlei?
Nein. Unsere Befugnis ist auf bestimmte Leistungen begrenzt (siehe Abschnitt „Was dazugehört“). Streit mit einem Versicherer, eine Klage oder die rechtliche Bewertung eines Leistungsanspruchs im Streitfall gehören zu einer Kanzlei für Versicherungsrecht. Wir helfen dir, die Unterlagen zu ordnen und die richtige Frage zu stellen.
Gilt das auch für meine privaten Verträge?
Diese Seite betrifft Verträge deines Betriebs. Die gesonderte rechtliche Beratung gegen Entgelt ist nach dem Gesetz für Kunden vorgesehen, die nicht Verbraucher sind. Verträge, die du überwiegend privat abschließt, gehören deshalb nicht dazu. Wenn du unsicher bist, ob ein Vertrag privat oder betrieblich ist, klären wir das zuerst.
Muss ich über euch abschließen?
Nein. Ob du etwas ändern oder neu abschließen willst, entscheidest allein du. Was du uns für die Prüfung zahlst, falls ein Honorar vereinbart ist, steht vorher in der schriftlichen Vereinbarung.
Quellen und Hinweise
- Gewerbeordnung: § 34d (Erlaubnis für Versicherungsvermittler)
- Versicherungsvertragsgesetz: § 59 (Begriffsbestimmungen), § 60 (Umfang der Beratungspflicht des Versicherungsmaklers)
- Versicherungsvermittlungsverordnung: § 15 (Information des Versicherungsnehmers), § 16 (Einzelheiten der Mitteilung)
- Versicherungsaufsichtsgesetz: § 48b (Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot)
- Rechtsdienstleistungsgesetz: § 3 (Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen). Bürgerliches Gesetzbuch: § 13 (Verbraucher), § 14 (Unternehmer)
Diese Seite ist allgemeine Information. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und kein Angebot. Sie betrifft nur Betriebe und nur Versicherungsverträge. Wie wir vergütet werden, steht in der Erstinformation. Stand der Quellen: 12.10.2026.
Termin buchen
Gespräch zu Vergütung und Vertragsprüfung
Im Gespräch klären wir zuerst, was du brauchst, welche Vergütung dafür in Frage kommt und was nicht dazugehört. Ein Honorar vereinbaren wir erst, wenn du es willst, und schriftlich, bevor wir beginnen.
- Dein Ansprechpartner
- Tassilo Peter Seitz, Verus Vorsorge GmbH
- Hilfreich, wenn zur Hand
- eine Liste deiner Verträge für den Betrieb (Sach, Haftpflicht, Technik, Rechtsschutz) und eine grobe Betriebsbeschreibung.
- Lieber anrufen?
- +49 521 522 799 0 (Zentrale)
Termin online buchen

Lieber per E-Mail? Schreib uns, wir schlagen dir einen Termin vor.
Bitte keine Gesundheitsangaben senden. Auch Vertragsnummern und Kontodaten brauchen wir für die Terminabstimmung nicht. Hinweise zur Verarbeitung findest du in der Datenschutzerklärung.