Firmenversicherung · Sachwerte

Inhalts­versicherung: Was gehört zu deinem Inhalt, und was nicht?

Die Inhaltsversicherung schützt, was in deinen Räumen dem Betrieb dient: Einrichtung, Maschinen, Waren. Im Schadenfall zeigt sich oft erst, was dazugehört und was nicht. Diese Seite geht den Inhalt wie eine Inventur durch und stellt zu jedem Posten die Frage, die dein Vertrag beantworten sollte. Sie bereitet ein Gespräch vor und ersetzt keine Beratung.

Eine Inventur in fünf Posten

Gehe die Posten durch und schreib an den Rand, wo in deinem Vertrag die Antwort steht. Die Spalten zeigen, was die Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft dazu sagen.

Posten im Inhalt eines Betriebs
PostenWas das Muster dazu sagtFrage an deinen Vertrag
Einrichtung und Technik Beweglich sind kaufmännische und Technische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte. Dazu zählen auch Sachen, die du als Mieter auf eigene Kosten ins Gebäude eingefügt hast, und Gebrauchsgegenstände deiner Beschäftigten im Betrieb. Was hast du als Mieter selbst eingebaut, und steht es in deiner Aufstellung?
Eigentum und Leasing Bewegliche Sachen sind nur versichert, soweit du Eigentümer bist, sie unter Eigentumsvorbehalt oder mit Kaufoption geleast hast oder sie sicherungsübereignet sind. Fremdes Eigentum in deiner Obhut ist unter engen Voraussetzungen eingeschlossen. Welche Geräte sind geleast oder gemietet, und was gilt für Kundeneigentum, das bei dir steht?
Geld, Wertsachen, Unterlagen Bargeld, Wertsachen und Geschäftsunterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht versichert. Auch zulassungspflichtige Fahrzeuge und Automaten mit Geldeinwurf samt Inhalt sind ausgenommen. Wie viel Bargeld liegt in der Kasse oder im Tresor, und ist dafür etwas vereinbart?
Daten und Programme Daten und Programme sind keine Sachen. Sie sind nur ersetzbar, wenn der Verlust durch einen versicherten Schaden am Datenträger verursacht wurde, auf dem sie gespeichert waren. Was gilt, wenn Daten ohne Sachschaden verloren gehen, etwa durch Schadsoftware?
Waren und Vorräte Der Bestand ändert sich im Lauf des Jahres. Im Schadenfall zählt der Wert zum Zeitpunkt des Schadens. Wann ist dein Lager am vollsten, und wurde die Summe dafür gewählt?

Welche Gefahren sind vereinbart?

Nach dem Muster der Versicherungswirtschaft ist jede Gefahr nur versichert, wenn sie vereinbart ist. Dazu gehören unter anderem Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel, weitere Elementargefahren wie Überschwemmung und Rückstau, Glasbruch und Transportgefahren.

Welche davon bei dir eingeschlossen sind, steht im Versicherungsschein. Eine Gefahr, die dort fehlt, ist auch dann nicht versichert, wenn sie in den Bedingungen beschrieben ist.

  • Ist Leitungswasser eingeschlossen, auch für Räume im Keller oder unter Erdgleiche?
  • Sind Überschwemmung und Rückstau vereinbart, wenn dein Betrieb ebenerdig liegt?
  • Ist Glas, etwa Schaufenster und Werbeanlagen, einbezogen?
  • Gilt der Schutz auch, wenn Ware oder Werkzeug zum Kunden transportiert wird?
  • Welche Elektronik ist gegen Überspannung oder Kurzschluss geschützt, und wo ist das geregelt?

Pflichten vor dem Schaden

Sicherheitsvorschriften sind vertraglich vereinbarte Pflichten. Links steht eine Auswahl dessen, was das Muster nennt, rechts, was du in deinem Betrieb dazu regeln kannst.

Was das Muster verlangt (Auswahl)

  • Die versicherten Räume genügend häufig kontrollieren, auch in den Betriebsferien. Mindestens wöchentlich Kopien von Daten und Programmen anlegen und getrennt aufbewahren. Öffnungen verschlossen halten, solange nicht gearbeitet wird, vorhandene Sicherungen nutzen und Kassen nach Geschäftsschluss leeren. In der kalten Jahreszeit Räume beheizen oder wasserführende Anlagen entleeren. Bei einem Verstoß hängt die Folge nach dem Gesetz vom Verschulden und von der Ursächlichkeit ab (§ 28 VVG).

Was du klären kannst

  • Wer kontrolliert die Räume in den Betriebsferien, und wie hält er das fest?
  • Wer legt die Datensicherung an, und wo liegt die Kopie?
  • Wer schließt abends ab, und wer leert die Kasse?
  • Wer sorgt im Winter dafür, dass leerstehende Räume nicht auskühlen?
  • Wer erfährt, wenn im Haus ein Nachbarraum länger leer steht?

Wert, Summe, Unterversicherung

Neuwert und Zeitwert

Nach dem Muster ist der Versicherungswert der Betriebseinrichtung der Neuwert. Ist nur der Zeitwert vereinbart oder liegt er unter einer vertraglich festgelegten Grenze, gilt der Zeitwert. Bei Waren und Vorräten zählt, was du für die Wiederbeschaffung aufwenden müsstest, höchstens aber der erzielbare Verkaufspreis.

Unterversicherung

Liegt die Versicherungssumme erheblich unter dem tatsächlichen Wert, kann der Versicherer im Schadenfall nur anteilig leisten (Unterversicherung).

Wann hast du zuletzt nachgerechnet?

Neue Maschinen, ein Umbau, ein größerer Warenbestand: Jede Änderung kann die Summe verschieben. Ein fester Termin im Jahr, zum Beispiel nach dem Jahresabschluss, hilft, die Summen mit der Wirklichkeit abzugleichen. Die Zahlen liefert deine Buchhaltung, die Zuordnung klären wir im Gespräch.

Häufige Fragen zur Inhalts­versicherung

Was ist der Unterschied zwischen Inhalts- und Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung betrifft das Haus selbst, die Inhaltsversicherung das, was darin dem Betrieb dient: Einrichtung, Maschinen, Waren. Bist du Mieter, ist meist der Vermieter für das Gebäude zuständig, du für deinen Inhalt. Wie die Aufgaben verteilt sind, steht im Mietvertrag; lies ihn zusammen mit deiner Police.

Muss ich meine Waren einzeln auflisten?

Nach dem Muster der Versicherungswirtschaft sind Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte summarisch versichert, also in einer Position und nicht Stück für Stück. Für Besonderes, etwa Sammlungen oder Wertpapiere, verlangen die Bedingungen oft ein eigenes Verzeichnis. Welche Sachen das bei dir sind, klärt ein Blick in die Sicherheitsvorschriften deines Vertrags.

Ist ein Schaden durch Starkregen automatisch versichert?

Das hängt davon ab, welche Gefahren du vereinbart hast. Überschwemmung und Rückstau gehören nach dem Muster zu den weiteren Elementargefahren, und jede Gefahr ist nur versichert, wenn sie vereinbart ist (siehe Abschnitt „Welche Gefahren“). Schau in deinen Versicherungsschein, ob diese Position dort steht.

Wer ersetzt den Umsatz, der ausfällt, wenn die Ware zerstört ist?

Ertragsausfall ist nach dem Muster nur versichert, soweit er vereinbart ist, und setzt einen Sachschaden am Versicherungsort voraus. Wie das zusammenspielt, zeigt unsere Seite zur Betriebsunterbrechung.

Was ist, wenn ein Raum neben meinem Betrieb leer steht?

Nach dem Muster kann es eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung sein, wenn Räume, die oben, unten oder seitlich an deinen Versicherungsort grenzen, dauernd oder vorübergehend nicht mehr benutzt werden. Frag deinen Versicherer, bevor du die Folgen eines Leerstands im Haus abwartest.

Quellen und Hinweise

  • GDV, Musterbedingungen „Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbeversicherung (VSG 2010)“, Version 01.04.2014, Teil B Inhaltsversicherung: PDF beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das sind unverbindliche Muster zur freiwilligen Verwendung. Die Bedingungen deines Versicherers können abweichen.
  • Versicherungsvertragsgesetz: § 23 (Gefahrerhöhung), § 28 (Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit), § 75 (Unterversicherung)

Diese Seite ist allgemeine Information. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und keine Deckungszusage. Was versichert ist, ergibt sich allein aus deinem Vertrag und den Bedingungen deines Versicherers. Stand der Quellen: 12.10.2026.

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Gespräch zur Inhalts­versicherung

Wir gehen deine Inventur mit dem Versicherungsschein durch: Was ist erfasst, was fehlt, welche Gefahren sind vereinbart und welche Pflichten gelten. Danach weißt du, wo dein Vertrag nachzuziehen ist.

Dein Ansprechpartner
Tassilo Peter Seitz, Verus Vorsorge GmbH
Hilfreich, wenn zur Hand
dein Versicherungsschein, eine grobe Liste deiner Einrichtung, Maschinen und Warenbestände und der Mietvertrag.
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