Arbeitgeber · Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Alters­vorsorge: Was Arbeitgeber erfüllen müssen und gestalten können

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) treffen gesetzliche Pflichten und freiwillige Gestaltung aufeinander. Diese Seite trennt beides: was du als Arbeitgeber erfüllen musst, wo du Spielraum hast und welche Fragen vor einer Einführung oder Überarbeitung geklärt sein sollten.

Unsere Rolle: Wir sind Versicherungsmakler und begleiten die versicherungsförmige Umsetzung der bAV. Steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Fragen beantworten deine Steuerberatung und gegebenenfalls eine arbeitsrechtliche Kanzlei. Eine Anlageberatung findet nicht statt.

Pflicht und Spielraum

Links steht eine Auswahl dessen, was das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorgibt, rechts, was du selbst entscheidest. Tarifverträge können Abweichendes regeln.

Was das Gesetz vorgibt (Auswahl)

  • Beschäftigte haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, einen Teil ihres Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. § 1a BetrAVG
  • Bei Entgeltumwandlung über Direkt­versicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds muss der Arbeitgeber in der Regel 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich zahlen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. § 1a Abs. 1a BetrAVG
  • Der Arbeitgeber steht für die zugesagten Leistungen ein, auch wenn ein externer Versorgungsträger sie erbringt. Das macht eine saubere Dokumentation wichtig. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG

Was du gestaltest

  • Ob und in welcher Höhe du über den Pflichtzuschuss hinaus eigene Beiträge zahlst
  • Welcher Durchführungsweg und welcher Anbieter genutzt wird, soweit kein Tarifvertrag etwas vorgibt
  • Ob es eine Versorgungsordnung gibt, die für alle nach denselben Regeln gilt
  • Wie du dein Team informierst, bei der Einstellung und danach

Fünf Durchführungs­wege, kurz eingeordnet

Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Wege. Sie unterscheiden sich darin, wer die Leistung erbringt, wie sie finanziert wird und wie stark der Betrieb selbst belastet ist. Wir begleiten vor allem Lösungen, die über Versicherer umgesetzt werden.

  • Direkt­versicherungDer Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf das Leben der beschäftigten Person ab. In kleinen und mittleren Betrieben weit verbreitet.
  • PensionskasseEin eigenständiger Versorgungsträger, oft branchenbezogen oder von mehreren Arbeitgebern getragen.
  • PensionsfondsEin externer Versorgungsträger mit eigenen Regeln; die Einordnung ist vergleichsweise komplex.
  • Unterstützungs­kasseEine Versorgungs­einrichtung, die häufig über eine Rückdeckungs­versicherung finanziert wird.
  • DirektzusageDer Arbeitgeber sagt die Leistung selbst zu und bildet dafür Rückstellungen. Das betrifft Bilanz und Liquidität unmittelbar.

Welcher Weg passt, hängt von deinem Betrieb, deinem Ziel und gegebenenfalls deinem Tarifvertrag ab. Die steuerliche und bilanzielle Bewertung gehört zu deiner Steuerberatung.

Typische Lücken, als Fragen formuliert

Viele bAV-Bestände sind über Jahre gewachsen: hier ein Vertrag aus einem Bewerbungsgespräch, dort einer, den jemand vom früheren Arbeitgeber mitgebracht hat. Diese Fragen zeigen, wo Ordnung fehlen könnte.

  • Gibt es eine schriftliche Versorgungsordnung, oder ist jede Zusage anders entstanden?
  • Wissen neue Beschäftigte von ihrem Anspruch auf Entgeltumwandlung, und ist festgehalten, wenn sie ihn nicht nutzen?
  • Wird der Arbeitgeberzuschuss bei allen laufenden Verträgen korrekt gezahlt?
  • Was passiert mit einem Vertrag, wenn jemand den Betrieb verlässt oder einen Vertrag vom früheren Arbeitgeber mitbringt?
  • Passen ältere Zusagen noch zu den heutigen Gehältern und zu dem, was du deinem Team versprechen willst?

So gehen wir vor

  1. Bestands­aufnahme

    Welche Zusagen und Verträge gibt es bereits, bei wem und für wen?

  2. Ziel klären

    Pflichten sauber erfüllen, Fachkräfte binden oder ein gewachsenes Durcheinander ordnen?

  3. Abstimmen

    Mit deiner Steuerberatung und Lohnbuchhaltung, bevor etwas umgesetzt wird.

  4. Umsetzen und erklären

    Das Team verständlich informieren, ohne Renditeversprechen.

  5. Nachhalten

    Neue Beschäftigte, Austritte und Gehaltsänderungen im Blick behalten.

Was wir nicht tun

  • Keine Steuer- oder Rechtsberatung
  • Keine Prognosen zur Rentenhöhe als Verkaufsargument
  • Keine Auswahl einzelner Fonds oder Anlagestrategien

Häufige Fragen

Ab wie vielen Beschäftigten ist das Thema relevant?

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung hängt nicht von der Betriebsgröße ab. Schon mit wenigen Beschäftigten kann es sinnvoll sein, die bAV geordnet aufzusetzen.

Können wir bAV und bKV kombinieren?

Ja, viele Arbeitgeber bieten beides an. Die bKV wirkt im Alltag, die bAV im Ruhestand. Mehr dazu auf unserer Seite zur betrieblichen Krankenversicherung.

Ein neuer Mitarbeiter bringt einen Vertrag vom alten Arbeitgeber mit. Was tun?

Ob und wie der Vertrag übernommen werden kann, hängt vom Durchführungsweg und von den Vereinbarungen ab. Sprich uns an, bevor du etwas unterschreibst; arbeitsrechtliche Details klärt deine Kanzlei.

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Gespräch zum Thema Betriebliche Alters­vorsorge

Wir beginnen mit dem, was es bei dir schon gibt, und klären, welche Fragen deine Steuerberatung beantworten sollte. Danach weißt du, ob deine bAV aufgeräumt, erweitert oder neu aufgesetzt werden sollte.

Dein Ansprechpartner
Tassilo Peter Seitz, Verus Vorsorge GmbH
Hilfreich, wenn zur Hand
eine Übersicht der bestehenden bAV-Verträge und, falls vorhanden, deine Versorgungsordnung.
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+49 521 522 799 0 (Zentrale)

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