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Versicherung für Produktions­betriebe: von der Anlieferung bis zum Abnehmer

In einem Produktionsbetrieb hängt der Umsatz an einer Linie: Wenn eine Maschine steht, steht oft mehr still als die Maschine. Diese Seite folgt dem Weg eines Teils vom Wareneingang bis zum Abnehmer und stellt an jeder Stelle die Frage, die deine Verträge beantworten sollten. Sie bereitet ein Gespräch vor und ersetzt keine Beratung.

Beiträge, Schadenhöhen und Empfehlungen für einzelne Versicherer nennen wir hier nicht. Was zu einem Werk passt, ergibt sich aus dem Werk und den Verträgen mit den Abnehmern.

Sechs Bereiche im Werk

Lies die Bereiche so, wie sie in deinem Betrieb vorkommen. Unter jedem Bereich steht die Frage, die du deinen Verträgen stellen kannst.

1 · Wareneingang und Lager

Rohstoffe, Vorprodukte und Halbfertigware liegen oft an mehreren Orten, manchmal bei einem Logistikdienstleister.

Frage an deine VerträgeLiegt Ware auch in einem zweiten Lager oder bei einem Dienstleister, und steht dieser Ort im Vertrag?

2 · Fertigung und Maschinen

Eine Anlage mit langer Lieferzeit ist mehr wert als der Buchwert. Liegt die Versicherungssumme erheblich unter dem tatsächlichen Wert, kann der Versicherer im Schadenfall nur anteilig leisten (Unterversicherung).

Frage an deine VerträgeSind deine wichtigsten Maschinen auch gegen Bedienungsfehler und Kurzschluss versichert, und ist der Ertragsausfall nach einem Maschinenschaden geregelt?

3 · Qualität und Prüfung

Prüfprotokolle, Chargen und Freigaben entscheiden darüber, ob du bei einem Fehler zeigen kannst, was geprüft wurde.

Frage an deine VerträgeWas regelt dein Vertrag, wenn ein Abnehmer einen Fehler an einer Lieferung meldet, die du freigegeben hast?

4 · Versand und Lieferkette

Termine sind oft Vertragsbestandteil. Wer in einer Lieferkette liefert, hängt von Zulieferern und von Abnehmern ab.

Frage an deine VerträgeWer trägt die Transportgefahr bis zum Abnehmer, und wo steht das: in deinen Lieferbedingungen, im Frachtvertrag oder in der Versicherung?

5 · Büro, Steuerung und IT

Ein Cyberschaden ist selten nur ein technisches Problem. Oft stehen Abläufe still, und Kunden oder Behörden müssen informiert werden.

Frage an deine VerträgeWie lange könntest du produzieren, wenn Steuerung, Warenwirtschaft oder Auftragsverwaltung ausfallen?

6 · Team in Schichten

Schichtbetrieb, Leiharbeit, Praktikantinnen: Nicht jeder, der bei dir arbeitet, ist bei dir angestellt.

Frage an deine VerträgeWer ist in welchem Vertrag mitversichert, und wo steht die Antwort? Mehr dazu im Abschnitt Team und Fachkräfte.

Wenn die Linie steht

Am Montagmorgen fällt die Hauptanlage aus. Die Reparatur dauert Wochen, und drei Abnehmer warten auf Lieferungen. Was jetzt?

  1. Wer meldet was, und wann?

    Nach einem Schaden meldest du den Versicherungsfall unverzüglich, sobald du davon weißt (§ 30 VVG). Sorg dafür, dass im Betrieb klar ist, wer das tut und wo die Policen liegen.

  2. Was läuft weiter, wenn nichts produziert wird?

    Löhne, Miete und Kredite laufen oft weiter, auch wenn die Linie steht. Viele Betriebs­unterbrechungs­versicherungen leisten nur, wenn ein versicherter Sachschaden vorausgeht. Darum lohnt der Blick auf das Zusammenspiel mit deinen anderen Verträgen.

  3. Was ist, wenn nicht deine Anlage ausfällt, sondern ein Lieferant?

    Rückwirkungsschäden: So nennen Versicherer Ausfälle, die durch einen Schaden bei einem Lieferanten oder Abnehmer entstehen. Ob und in welchem Umfang sie eingeschlossen sind, ist sehr unterschiedlich geregelt.

  4. Was kostet es, schneller wieder zu produzieren?

    Eine Mietmaschine, Lohnfertigung bei einem Partner oder Sonderschichten können den Stillstand verkürzen. Ob solche Mehrkosten ersetzt werden, steht in den Bedingungen deines Vertrags.

  5. Was ist mit den Abnehmern, die nicht beliefert werden?

    Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung sind nach dem Muster der Versicherungswirtschaft nicht versichert (A1-3.2 e). Dasselbe gilt für Ansprüche, soweit sie auf einer Vereinbarung oder Zusage beruhen, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgeht, etwa einer Vertragsstrafe (A1-3.3).

  6. Wie geht es danach weiter?

    Wiederanlauf, Nachlieferung und Gespräche mit den Abnehmern brauchen Zeit. Je früher du weißt, was versichert ist, desto besser planst du sie.

Drei Haftpflichtfragen, die oft verwechselt werden

Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht und erweiterte Produkthaftpflicht klingen wie ein Vertrag und sind nach dem Muster der Versicherungswirtschaft drei verschiedene Regelungen.

Drei Haftpflichtregelungen im Muster der Versicherungswirtschaft
ThemaBetriebshaftpflichtProdukthaftpflichtErweiterte Produkthaftpflicht
Worum geht esSchäden, die dein Betrieb mit seinen Tätigkeiten und an seinen Betriebsstätten verursachtSchäden durch Erzeugnisse, die du hergestellt oder geliefert hast, und durch Arbeiten oder Leistungenzusätzliche Risiken, die nur durch besondere Vereinbarung gelten
Wovon es abhängtvon der Beschreibung des versicherten Risikos im Versicherungsscheinvom Produktions- und Tätigkeitsumfang in der Betriebsbeschreibungdavon, welche Erweiterungen ausdrücklich vereinbart sind
BeispielEin Besucher stürzt auf dem Werksgelände.Ein fehlerhaftes Teil beschädigt beim Abnehmer eine andere Sache.Nachbearbeitung eines Gesamtprodukts, Preisnachlass, Produktionsausfall beim Abnehmer, Aus- und Einbaukosten
Erste Frage an deinen VertragStehen alle Tätigkeiten und Betriebsstätten so im Vertrag, wie du sie heute führst?Passt der beschriebene Produktionsumfang zu dem, was du heute herstellst?Welche Erweiterungen sind vereinbart, und welche brauchst du, weil dein Teil in ein Produkt deines Abnehmers eingeht?

Wenn dein Teil in das Produkt eines anderen eingeht

Wird dein Erzeugnis mit anderen Produkten zu einem Gesamtprodukt verbunden, vermischt oder verarbeitet, sieht das Muster der Versicherungswirtschaft dafür Erweiterungen der Produkthaftpflicht vor, die nur durch besondere Vereinbarung gelten (A3-7, A3-7.1). Sie betreffen unter anderem Kosten der Nachbearbeitung, einen Preisnachlass und den Produktionsausfall beim Abnehmer (A3-7.1.2 c bis e). Kosten eines Rückrufs sind davon ausgenommen (A3-7.8.3).

Aus- und Einbaukosten, wenn mangelhafte Teile ersetzt werden müssen, sind nach dem Muster der Versicherungswirtschaft eine Erweiterung der Produkthaftpflicht und müssen gesondert vereinbart sein.

Information, Rücknahme, Vernichtung, Ersatzware: Diese Kosten sind nicht automatisch Teil einer Produkthaftpflicht. Häufig braucht es dafür einen eigenen Rückrufkosten-Baustein.

Was das Gesetz zur Produkthaftung sagt

Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet oder verletzt oder eine andere Sache beschädigt, muss der Hersteller den Schaden ersetzen. Bei Sachschäden gilt das nur, wenn die beschädigte Sache gewöhnlich für den privaten Gebrauch bestimmt ist und so verwendet wurde (§ 1 Absatz 1 ProdHaftG). Hersteller ist auch, wer ein Teilprodukt oder einen Grundstoff herstellt (§ 4 Absatz 1).

Wer für welchen Anteil aufkommt, regeln Gesetz und Verträge mit deinen Abnehmern.

  • Ist eine Produkthaftpflicht enthalten, und gilt sie auch für Folgekosten wie Aus- und Einbau oder einen Rückruf? Das sind oft getrennte Bausteine.
  • Gibt es einen Baustein für Umwelthaftpflicht oder Umweltschäden, und passt er zu den Stoffen, mit denen du arbeitest?

Team und Fachkräfte

Mitversichert ist nach dem Muster der Versicherungswirtschaft die Haftpflicht deiner Betriebsangehörigen, auch von Arbeitnehmern fremder Unternehmen, die in deinen Betrieb eingegliedert sind, und von Praktikanten. Personenschäden, die Arbeitsunfälle im eigenen Betrieb nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch sind, sind davon ausgenommen (A1-2.1.2).

Beschäftigte sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, die Beiträge zahlt der Unternehmer. Sie betrifft Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten deiner Beschäftigten.

Fachkräfte halten

Fachkräfte in der Produktion bekommen Angebote von vielen Seiten. Betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung können Teil deines Angebots sein, wenn sie verständlich erklärt werden. Beides ist ein eigenes Thema und nicht Teil dieser Seite.

Zehn Fragen vor dem Gespräch

Ein Häkchen setzt du, wenn du weißt, wo die Antwort in deinem Vertrag steht. Was offen bleibt, ist ein guter Anfang für das Gespräch.

  • BetriebsbeschreibungPassen Produktions- und Tätigkeitsumfang im Versicherungsschein zu dem, was du heute herstellst und liefern lässt?
  • ProdukthaftpflichtIst sie vereinbart, auch für Teile, die in Produkte deiner Abnehmer eingehen?
  • ErweiterungenWelche Erweiterungen der Produkthaftpflicht sind vereinbart, etwa für Nachbearbeitung, Aus- und Einbaukosten oder Produktionsausfall beim Abnehmer?
  • RückrufGibt es einen eigenen Baustein für Rückrufkosten, und passt er zu deinen Abnehmern und Märkten?
  • MaschinenSind Anlagen mit Wiederbeschaffungswert erfasst, und ist der Ertragsausfall nach einem Maschinenschaden geregelt?
  • StillstandWie lange könntest du Löhne, Miete und Kredite zahlen, wenn die Linie steht, und wie lang ist die Haftzeit?
  • LieferketteIst ein Ausfall bei einem Lieferanten oder Abnehmer mitversichert, und wie ist er begrenzt?
  • LiefervertragWo versprichst du Termine, Garantien oder Vertragsstrafen, die über das Gesetz hinausgehen?
  • UmweltGibt es einen Baustein für Umweltschäden, und passt er zu den Stoffen, mit denen du arbeitest?
  • Daten und SteuerungWas passiert, wenn Maschinensteuerung oder Auftragsverwaltung nach einem Angriff ausfallen?

Häufige Fragen aus Produktions­betrieben

Unser größter Abnehmer schickt uns Einkaufsbedingungen mit Haftungsklauseln. Worauf achten wir?

Leg die Klauseln neben die Bedingungen deiner Haftpflicht, bevor du unterschreibst. Die Frage ist, wo die Klauseln mehr versprechen, als das Gesetz verlangt, etwa bei Terminen, Garantien und Vertragsstrafen. Das ist der Punkt aus Schritt 5 im Abschnitt Wenn die Linie steht. Was in deinem Vertrag nicht steht, wird im Streitfall zu deinem Risiko.

Wir schaffen eine neue Anlage an. Müssen wir das melden?

Wenn sich die Werte in deinem Betrieb deutlich verändern, sollte die Versicherungssumme dazu passen. Ob und wie du eine Anschaffung melden musst, steht in deinem Vertrag; wir prüfen das gern mit dir.

Ein Abnehmer meldet einen Fehler an einer Lieferung. Was tun wir zuerst?

Bei Haftpflichtfällen hilfsbereit bleiben, aber zur Schuldfrage und zu Zahlungen nichts Verbindliches zusagen, bevor der Versicherer eingebunden ist. Sichere Prüfprotokolle, Chargennummern und Rückstellmuster. Zur Nachbesserung gilt: Die Nachbesserung am eigenen Werk gehört in der Regel nicht zur Betriebshaftpflicht. Versichert sind eher Schäden, die ein Mangel an anderen Sachen oder an Personen verursacht.

Reichen unsere Versicherungssummen für die Maschinen noch?

Wichtig ist, ob die Versicherungssummen noch zum heutigen Wiederbeschaffungswert passen. Sind sie zu niedrig, kann die Entschädigung gekürzt werden. Bei Anlagen mit langer Lieferzeit lohnt der Blick auf beides: den Wiederbeschaffungswert und die Zeit, die bis zur Ersatzmaschine vergeht.

Wir geben Teile der Fertigung an Partnerbetriebe. Wer haftet?

Nach dem Muster der Versicherungswirtschaft ist deine Haftpflicht für die Vergabe von Leistungen an Subunternehmer mitversichert, nicht aber die Haftpflicht der Subunternehmer selbst und ihrer Beschäftigten. Frag deshalb, welche Nachweise du von Partnerbetrieben verlangst und wie das in deinen Verträgen mit ihnen steht.

Quellen und Hinweise

  • GDV, Musterbedingungen „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV)“, Stand November 2025, Klauseln A1-1, A1-2.1.2, A1-3.2, A1-3.3, A3-1, A3-7 mit A3-7.1, A3-7.3 und A3-7.8.3: PDF beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das sind unverbindliche Muster zur freiwilligen Verwendung. Die Bedingungen deines Versicherers können abweichen.
  • Produkthaftungsgesetz: § 1 (Haftung), § 4 (Hersteller). Die EU hat die Produkthaftung neu gefasst (Richtlinie (EU) 2024/2853, Umsetzung bis 9. Dezember 2026). Diese Seite beschreibt den Stand des Gesetzes am 12.10.2026.
  • Versicherungsvertragsgesetz: § 30 (Anzeige des Versicherungsfalles), § 75 (Unterversicherung)
  • Siebtes Buch Sozialgesetzbuch: § 2 (Versicherte kraft Gesetzes), § 7 (Versicherungsfälle), § 150 (Beitragspflichtige)

Diese Seite ist allgemeine Information. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und keine Deckungszusage. Was versichert ist, ergibt sich allein aus deinem Vertrag und den Bedingungen deines Versicherers. Stand der Quellen: 12.10.2026.

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Wir gehen die sechs Bereiche und das Szenario mit dir durch und beginnen dort, wo sich bei dir gerade etwas ändert: neue Anlage, neuer Großabnehmer, Verlagerung oder Übernahme. Danach weißt du, welche Verträge zu prüfen sind.

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Tassilo Peter Seitz, Verus Vorsorge GmbH
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