Service · Schadenfall

Schaden im Betrieb: Was in den ersten Stunden und Tagen zählt

Ein Schaden kommt selten zu einer guten Zeit. Diese Checkliste ordnet die ersten Schritte nach Dringlichkeit. Sie ersetzt nicht die Bedingungen deines Vertrags, hilft aber, im Durcheinander nichts Wichtiges zu vergessen.

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Melde deinen Schaden an schaden@verus-vorsorge.de oder telefonisch unter +49 521 522 799 0.

Wenn Menschen in Gefahr sind, ruf zuerst den Notruf 112.

Die Checkliste nach Dringlichkeit

Was genau dein Vertrag von dir verlangt, steht in den Bedingungen unter dem Stichwort Obliegenheiten. Die folgenden Schritte passen auf die meisten Sachschäden und Haftpflichtfälle.

Phase 1

Sofort

  • Menschen in Sicherheit bringen. Bei Gefahr Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei rufen.
  • Den Schaden begrenzen, soweit es gefahrlos möglich ist: Wasser abstellen, Strom sichern, Ware aus der Gefahrenzone holen. Auch das gehört zu deinen Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.
  • Bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus die Polizei verständigen und Anzeige erstatten. Viele Verträge verlangen das ausdrücklich.
Phase 2

Am selben Tag

  • Fotos und Videos machen, bevor aufgeräumt wird: erst die Übersicht, dann Details und Seriennummern.
  • Beschädigte Gegenstände aufbewahren und nicht entsorgen, bis der Versicherer zugestimmt hat.
  • Den Schaden melden, kurz und sachlich: was, wann, wo und wer betroffen ist. Viele Verträge verlangen eine unverzügliche Meldung.
  • Bei Haftpflichtfällen hilfsbereit bleiben, aber zur Schuldfrage und zu Zahlungen nichts Verbindliches zusagen, bevor der Versicherer eingebunden ist.
Phase 3

In den Tagen danach

  • Eine Liste der beschädigten Sachen mit Anschaffungsjahr und, soweit vorhanden, Belegen anlegen.
  • Alle Kosten festhalten, die durch den Schaden entstehen: Notreparatur, Aufräumen, Überstunden, Ersatzräume.
  • Wenn der Betrieb ganz oder teilweise ruht: Umsatzausfälle mit der Buchhaltung dokumentieren.
  • Termine mit Gutachtern oder Schadenregulierern wahrnehmen und offene Fragen schriftlich festhalten.

Was du besser lässt

Die meisten Probleme nach einem Schaden entstehen nicht durch böse Absicht, sondern durch Hektik. Diese vier Punkte vermeiden viel Ärger.

  • Beschädigtes nicht vorschnell wegwerfen oder reparieren lassen, bevor der Schaden dokumentiert ist.
  • Keine Schuld anerkennen und keine Zahlung zusagen, bevor der Versicherer Bescheid weiß.
  • Die Meldung nicht aufschieben, auch wenn die Höhe des Schadens noch unklar ist.
  • Keine Arztberichte oder Gesundheitsdaten unaufgefordert per E-Mail verschicken. Wenn der Versicherer sie braucht, nennt er einen geschützten Weg.

Was wir im Schadenfall für Kunden tun, und was nicht

Das übernehmen wir

  • Wir nehmen deine Meldung auf und leiten sie an den zuständigen Versicherer weiter.
  • Wir sagen dir, welche Unterlagen gebraucht werden, und prüfen sie auf Vollständigkeit.
  • Wir halten Kontakt zum Versicherer und fragen nach, wenn die Bearbeitung stockt.
  • Wenn eine Entscheidung des Versicherers für uns nicht nachvollziehbar ist, sprechen wir das an.

Das können wir nicht

  • Über die Regulierung entscheidet der Versicherer, nicht wir. Eine Zahlung können wir nicht zusagen.
  • Rechtliche Auseinandersetzungen führen Anwältinnen und Anwälte. Wir sagen dir, wann es Zeit ist, eine Kanzlei einzuschalten.
  • Gutachten erstellen wir nicht selbst; wir koordinieren Termine und Fragen.

Noch kein Kunde, aber gerade ein Schaden?

Dann wende dich zuerst an deinen Versicherer oder deinen bisherigen Vermittler: Die laufende Meldung gehört dorthin, und Fristen laufen weiter, egal wer dich künftig betreut.

Wenn der Fall zeigt, dass deine Absicherung Lücken hat, sprechen wir danach gern über einen Versicherungscheck.

Muss ich jeden kleinen Schaden melden?

Das hängt von deinem Vertrag und von deiner Selbstbeteiligung ab. Im Zweifel ist eine kurze Meldung besser als eine verpasste Frist. Kunden können uns vorher fragen, ob und wie gemeldet werden sollte.

Was kann ich vorbereiten, bevor überhaupt etwas passiert?

Leg eine Übersicht deiner Verträge mit Versicherer und Ansprechpartner dort ab, wo auch deine Vertretung sie findet. Halte Fotos von Einrichtung, Maschinen und Lager aktuell, möglichst mit Typenschild oder Seriennummer. Und leg im Team fest, wer im Ernstfall wen anruft. Das kostet eine Stunde und erspart nach einem Schaden viel Suche.

Was gehört in die erste Meldung?

Datum, Ort, eine kurze Beschreibung, betroffene Personen oder Sachen, erste Fotos und eine Telefonnummer für Rückfragen. Eine genaue Schadenhöhe ist am ersten Tag nicht nötig.

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Nach dem Schaden: Absicherung neu ordnen

Dieser Terminweg ist für ein Gespräch über deine Absicherung, zum Beispiel wenn ein Schaden Lücken gezeigt hat. Einen akuten Schaden melden Bestandskunden bitte direkt über die Adresse oben auf dieser Seite.

Dein Ansprechpartner
Tassilo Peter Seitz, Verus Vorsorge GmbH
Hilfreich, wenn zur Hand
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