Branchen · Lebensmittelhandwerk

Versicherung im Lebensmittel­handwerk: Bäckerei, Fleischerei, Konditorei

Lebensmittelbetriebe verbinden Produktion, Handel und oft auch Gastronomie unter einem Dach. Dazu kommen Kühlketten, Hygienevorgaben und Produkte, die beim Kunden gegessen werden. Diese Seite zeigt, welche Fragen sich durch alle drei Gewerke ziehen und wo sie sich unterscheiden.

Das Handwerk sitzt bei uns mit am Tisch: Unser Geschäftsführer Berthold Koch ist Bäckermeister.

Was Lebensmittel­betriebe besonders macht

Produktion und Verkauf unter einem Dach

Backstube oder Wurstküche, dazu Filialen, Verkaufswagen, ein Café oder ein Partyservice. Jeder dieser Bereiche bringt eigene Risiken mit, und nicht jeder Vertrag kennt alle.

Ware, die verderben kann

Fällt die Kühlung aus, ist die Ware oft nicht mehr verkäuflich, auch wenn sonst nichts beschädigt ist. Ob ein solcher Verderb versichert ist, regeln die Verträge sehr unterschiedlich.

Produkte, die gegessen werden

Ein Fremdkörper, eine nicht deklarierte Zutat oder eine unterbrochene Kühlkette können Ansprüche von Kundschaft und Handel auslösen, manchmal lange nach dem Verkauf.

Behörden, die schließen können

Hygienekontrollen gehören zum Alltag. Eine angeordnete Schließung ist versicherungstechnisch etwas anderes als ein Brand und wird auch anders abgesichert.

Drei Gewerke im Vergleich

Die Tabelle ist eine Orientierung, keine vollständige Liste. Sie zeigt, wo wir im Gespräch je nach Gewerk zuerst hinsehen.

Schwerpunkte nach Gewerk
ThemaBäckereiFleischereiKonditorei
Kritische TechnikÖfen, Knetmaschinen, Gärunterbrecher, KältetechnikKühlräume, Räucher- und Kochanlagen, Wölfe und KutterKühlung für Sahne und Creme, Temperiergeräte, Spezialformen
Ware mit kurzer HaltbarkeitTeiglinge, Tiefkühlware, belegte BackwarenFrischfleisch, Wurst, FeinkostTorten, Sahne- und Cremeprodukte
Verkauf und GästeFilialen, Café-Bereich, Verkaufsstellen im SupermarktTheke, Imbiss, MittagstischCafé, Abholung von Auftragsware
AuslieferungFilialbelieferung, Kantinen, HotelsPartyservice und CateringTorten für Feiern und Veranstaltungen
SaisonspitzenOstern, Weihnachten, WochenendenGrillsaison, FeiertageHochzeiten, Feiertage, Ostern
Erste Frage an deine VerträgeIst der Ausfall der Kältetechnik mit verdorbener Ware erfasst?Gilt der Schutz für Ware in Kühlräumen auch nachts und am Wochenende?Wer haftet für Auftragsware bis zur Übergabe an die Kundschaft?

Wenn ein Produkt zurückgerufen werden muss

Ein Lieferant meldet eine verunreinigte Zutat. Deine Ware liegt bereits in den eigenen Filialen und bei zwei Händlern. Was jetzt?

  1. Wer erfährt es, und wer entscheidet?

    Ist klar geregelt, wer im Betrieb über einen Rückruf entscheidet, wer Behörden und Händler informiert und wer mit der Presse spricht?

  2. Was kostet der Rückruf selbst?

    Information, Rücknahme, Vernichtung, Ersatzware: Diese Kosten sind nicht automatisch Teil einer Produkthaftpflicht. Häufig braucht es dafür einen eigenen Rückrufkosten-Baustein.

  3. Wer fordert Ersatz?

    Händler verlangen Erstattung, Kundschaft meldet sich, und du selbst willst beim Lieferanten Regress nehmen. Jede dieser Richtungen ist eine eigene Frage.

  4. Wie geht es danach weiter?

    Umsatzausfall, Imageschaden, neue Lieferanten: Was nach dem Rückruf bleibt, ist oft größer als der Rückruf selbst. Darüber sprechen wir, bevor es so weit ist.

Ein Wort zur Betriebsschließung

Spätestens seit der Pandemie wissen viele Betriebe: Betriebsschließung ist nicht dasselbe wie Betriebsunterbrechung. Eine Betriebs­schließungs­versicherung knüpft an behördliche Anordnungen an, etwa nach dem Infektionsschutzgesetz. Welche Krankheiten und Erreger erfasst sind und ob auch Pandemien dazugehören, ist sehr unterschiedlich geregelt.

Mehr zum Stillstand nach einem Sachschaden findest du auf unserer Seite zur Betriebsunterbrechung.

Wir sind in einer Innung oder einem Verband. Reicht dessen Rahmenvertrag?

Verbands- oder Rahmenverträge können gute Bedingungen bieten. Ob sie zu deinem Betrieb passen, ist trotzdem eine Einzelfrage. Wir sehen uns beides nebeneinander an.

Unsere Verkaufsstellen liegen in gemieteten Flächen. Ändert das etwas?

Oft ja. Mietverträge regeln, wer für Schäden an Flächen und Einbauten aufkommt, und verlangen manchmal bestimmte Versicherungen. Das ist ein eigener Prüfpunkt, besonders bei Flächen im Eingangsbereich von Supermärkten.

Wir machen inzwischen auch Catering. Was müssen wir beachten?

Catering bedeutet oft Arbeit in fremden Räumen, Transport und Gäste, die du nicht kennst. Prüf, ob die Betriebsbeschreibung deiner Haftpflicht das Angebot nennt. Mehr dazu auf der Seite zur Betriebshaftpflicht.

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Gespräch zum Thema Lebensmittel­handwerk

Ob Backstube, Wurstküche oder Konditorei: Im Erstgespräch gehen wir deine Produktion, deine Verkaufsstellen und deine Lieferwege durch und klären, welche Fragen bei dir zuerst kommen.

Dein Ansprechpartner
Tassilo Peter Seitz, Verus Vorsorge GmbH
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eine Liste deiner Verkaufsstellen und Fahrzeuge sowie deiner betrieblichen Versicherungen.
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