Lies die Stationen so, wie sie in deinem Betrieb vorkommen. Unter jeder Station steht die Frage, die du deinem Vertrag stellen kannst.
1 · Angebot und Auftrag
Bevor die Arbeit beginnt, steht fest, für wen du arbeitest: Privatkundschaft, Hausverwaltung, Generalunternehmer oder öffentliche Auftraggeber. Jeder stellt andere Anforderungen an Haftung und Nachweise.
Größere Auftraggeber verlangen in Ausschreibungen und Verträgen häufig einen Nachweis der Betriebshaftpflicht, oft mit Mindestsummen.
Frage an deine VerträgeWelche Nachweise verlangen deine Auftraggeber, und kannst du sie am selben Tag liefern?
2 · Baustelle beim Kunden
Du arbeitest an fremden Gebäuden und Anlagen. Ein Trennschleifer, ein gelöster Schlauch, ein Gerüst an der Fassade: Viele Schäden entstehen beim Arbeiten selbst.
Schäden an fremden Sachen, an denen du arbeitest oder die im unmittelbaren Einwirkungsbereich deiner Arbeit liegen, nennen Versicherer Tätigkeitsschäden. Ob und mit welcher Summe sie versichert sind, regeln die Bedingungen oft in eigenen Bausteinen.
Auch der Verlust fremder Schlüssel, etwa der Hausverwaltung, ist in den Bedingungen oft ein eigener Baustein und auf Kosten wie den Austausch von Schlössern begrenzt.
Frage an deine VerträgeSind Schäden an der Sache, an der du arbeitest, an Leitungen und an fremden Schlüsseln eingeschlossen, und mit welcher Summe und Selbstbeteiligung?
3 · Werkstatt und Lager
Werkzeug, Maschinen, Material und halbfertige Aufträge liegen an einem Ort. Ein Brand oder Einbruch trifft nicht nur die Sachwerte, sondern auch die Aufträge, die gerade laufen.
Liegt die Versicherungssumme erheblich unter dem tatsächlichen Wert, kann der Versicherer im Schadenfall nur anteilig leisten (Unterversicherung).
Steht das Werkstück deiner Kundschaft zur Reparatur bei dir, gilt es in Haftpflichtbedingungen oft als Sache in deiner Obhut: Schäden daran sind dann häufig ausgenommen.
Frage an deine VerträgeSind Werkzeug, Maschinen und Material mit aktuellen Summen versichert, und wo ist das Eigentum deiner Kundschaft versichert, solange es bei dir steht?
4 · Fahrzeug und Werkzeug unterwegs
Der Transporter ist die Werkstatt auf Rädern: Werkzeug, Material und manchmal ein Anhänger mit Gerät, auch über Nacht.
Für Kraftfahrzeuge ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dein eigenes Werkzeug im Fahrzeug ist darüber nicht abgesichert.
Frage an deine VerträgeWas gilt für Werkzeug und Material im Fahrzeug, besonders über Nacht und bei Anhängern, und sind geleaste oder gemietete Geräte erfasst?
5 · Abnahme und danach
Mit der Abnahme endet die Arbeit, nicht die Verantwortung. Wenn Monate später ein Wasserschaden auftaucht, weil eine Verbindung undicht war, stellt sich die Frage: Ist der Mangel selbst versichert oder nur der Schaden, der daraus entstanden ist?
Die Nachbesserung am eigenen Werk gehört in der Regel nicht zur Betriebshaftpflicht. Versichert sind eher Schäden, die ein Mangel an anderen Sachen oder an Personen verursacht.
Aus- und Einbaukosten, wenn mangelhafte Teile ersetzt werden müssen, sind nach dem Muster der Versicherungswirtschaft eine Erweiterung der Produkthaftpflicht und müssen gesondert vereinbart sein.
Frage an deine VerträgeWas gilt in deinem Vertrag nach der Abnahme: Folgeschäden, Aus- und Einbaukosten, Mängelbeseitigung?
6 · Team und Nachwuchs
Fachkräfte sind schwer zu finden und schwer zu halten. Betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung können Teil eines Angebots an dein Team sein, wenn sie verständlich erklärt werden.
Frage an dichWelche Benefits bietest du heute an, und wer erklärt sie deinem Team?