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Versicherung für Handwerksbetriebe: von der Baustelle bis zur Werkstatt

Ein Handwerksbetrieb arbeitet in fremden Räumen, mit eigenem Werkzeug und auf Termin. Dadurch verteilen sich die Risiken auf mehrere Orte: die Baustelle beim Kunden, die Werkstatt, das Fahrzeug und die Zeit nach der Abnahme. Diese Seite folgt einem Auftrag und stellt an jeder Station die Frage, die deine Verträge beantworten sollten. Sie bereitet ein Gespräch vor und ersetzt keine Beratung.

Beiträge und Schadenzahlen nennen wir hier bewusst nicht. Was zu deinem Betrieb passt, hängt von Gewerk, Umsatz, Beschäftigten und Auftraggebern ab.

Ein Auftrag in sechs Stationen

Lies die Stationen so, wie sie in deinem Betrieb vorkommen. Unter jeder Station steht die Frage, die du deinem Vertrag stellen kannst.

1 · Angebot und Auftrag

Bevor die Arbeit beginnt, steht fest, für wen du arbeitest: Privatkundschaft, Hausverwaltung, Generalunternehmer oder öffentliche Auftraggeber. Jeder stellt andere Anforderungen an Haftung und Nachweise.

Größere Auftraggeber verlangen in Ausschreibungen und Verträgen häufig einen Nachweis der Betriebshaftpflicht, oft mit Mindestsummen.

Frage an deine VerträgeWelche Nachweise verlangen deine Auftraggeber, und kannst du sie am selben Tag liefern?

2 · Baustelle beim Kunden

Du arbeitest an fremden Gebäuden und Anlagen. Ein Trennschleifer, ein gelöster Schlauch, ein Gerüst an der Fassade: Viele Schäden entstehen beim Arbeiten selbst.

Schäden an fremden Sachen, an denen du arbeitest oder die im unmittelbaren Einwirkungsbereich deiner Arbeit liegen, nennen Versicherer Tätigkeitsschäden. Ob und mit welcher Summe sie versichert sind, regeln die Bedingungen oft in eigenen Bausteinen.

Auch der Verlust fremder Schlüssel, etwa der Hausverwaltung, ist in den Bedingungen oft ein eigener Baustein und auf Kosten wie den Austausch von Schlössern begrenzt.

Frage an deine VerträgeSind Schäden an der Sache, an der du arbeitest, an Leitungen und an fremden Schlüsseln eingeschlossen, und mit welcher Summe und Selbstbeteiligung?

3 · Werkstatt und Lager

Werkzeug, Maschinen, Material und halbfertige Aufträge liegen an einem Ort. Ein Brand oder Einbruch trifft nicht nur die Sachwerte, sondern auch die Aufträge, die gerade laufen.

Liegt die Versicherungssumme erheblich unter dem tatsächlichen Wert, kann der Versicherer im Schadenfall nur anteilig leisten (Unterversicherung).

Steht das Werkstück deiner Kundschaft zur Reparatur bei dir, gilt es in Haftpflichtbedingungen oft als Sache in deiner Obhut: Schäden daran sind dann häufig ausgenommen.

Frage an deine VerträgeSind Werkzeug, Maschinen und Material mit aktuellen Summen versichert, und wo ist das Eigentum deiner Kundschaft versichert, solange es bei dir steht?

4 · Fahrzeug und Werkzeug unterwegs

Der Transporter ist die Werkstatt auf Rädern: Werkzeug, Material und manchmal ein Anhänger mit Gerät, auch über Nacht.

Für Kraftfahrzeuge ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dein eigenes Werkzeug im Fahrzeug ist darüber nicht abgesichert.

Frage an deine VerträgeWas gilt für Werkzeug und Material im Fahrzeug, besonders über Nacht und bei Anhängern, und sind geleaste oder gemietete Geräte erfasst?

5 · Abnahme und danach

Mit der Abnahme endet die Arbeit, nicht die Verantwortung. Wenn Monate später ein Wasserschaden auftaucht, weil eine Verbindung undicht war, stellt sich die Frage: Ist der Mangel selbst versichert oder nur der Schaden, der daraus entstanden ist?

Die Nachbesserung am eigenen Werk gehört in der Regel nicht zur Betriebshaftpflicht. Versichert sind eher Schäden, die ein Mangel an anderen Sachen oder an Personen verursacht.

Aus- und Einbaukosten, wenn mangelhafte Teile ersetzt werden müssen, sind nach dem Muster der Versicherungswirtschaft eine Erweiterung der Produkthaftpflicht und müssen gesondert vereinbart sein.

Frage an deine VerträgeWas gilt in deinem Vertrag nach der Abnahme: Folgeschäden, Aus- und Einbaukosten, Mängelbeseitigung?

6 · Team und Nachwuchs

Fachkräfte sind schwer zu finden und schwer zu halten. Betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung können Teil eines Angebots an dein Team sein, wenn sie verständlich erklärt werden.

Frage an dichWelche Benefits bietest du heute an, und wer erklärt sie deinem Team?

Vier Gewerke im Vergleich

Die Tabelle ist eine Orientierung, keine vollständige Liste. Sie zeigt, wo wir im Gespräch je nach Gewerk zuerst hinsehen.

Schwerpunkte nach Gewerk
ThemaElektro und HaustechnikAusbau und MalerHolz und MetallDach und Fassade
Wo du arbeitestWohn- und Gewerbeobjekte, Technikräume, Bestandsgebäude im laufenden BetriebWohnungen im Umbau, bewohnte Räume, TreppenhäuserEigene Werkstatt, Montage beim KundenGebäudehülle, Gerüste, Arbeit in der Höhe
Typisches SchadenbildBrand oder Wasseraustritt nach einer Installation, Schäden an LeitungenWasser, Farbe oder Staub an Böden, Möbeln und FassadenBrand in der Werkstatt, Schäden beim Einbau fertiger TeileWassereintritt nach der Abdichtung, herabfallende Teile, Brand bei Heißarbeiten
Sachwerte, die schnell teuer werdenMess- und Prüfgeräte, Laptops, WerkzeugSpritz- und Schleifgeräte, Gerüst- und LeiterbestandMaschinenpark, Material auf LagerGerüste, Hebezeuge, Anhänger
Erste Frage an deine VerträgeWie sind Folgeschäden geregelt, wenn ein Brand oder Wasserschaden auf deine Arbeit zurückgeht?Ist die Bearbeitung von Böden, Wänden und Möbeln der Kundschaft eingeschlossen?Gilt der Schutz für Kundeneigentum, das bei dir in der Werkstatt steht?Welche Auflagen gelten für Heißarbeiten und Gerüste, und was passiert, wenn sie nicht erfüllt sind?

Zwölf Fragen an deine Verträge

Drucke die Liste aus oder geh sie am Bildschirm durch. Ein Häkchen setzt du, wenn du weißt, wo die Antwort in deinem Vertrag steht. Was offen bleibt, ist ein guter Anfang für das Gespräch.

  • BetriebsbeschreibungSteht deine Tätigkeit so im Versicherungsschein, wie du sie heute ausübst, auch neue Leistungen?
  • Subunternehmer und GemeinschaftenSind Vergabe von Leistungen und Arbeitsgemeinschaften geregelt, und hast du Nachweise deiner Partner?
  • Summen und SelbstbeteiligungWelche Summen gelten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, und wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • Tätigkeits-, Leitungs- und SchlüsselschädenSind Schäden an Sachen, an denen du arbeitest, an Leitungen und an fremden Schlüsseln eingeschlossen, mit eigener Summe?
  • Nach der AbnahmeWas gilt für Folgeschäden, Aus- und Einbaukosten und Mängelbeseitigung?
  • Werkzeug, Maschinen, MaterialSind sie in Werkstatt, Lager und Fahrzeug mit aktuellen Summen versichert?
  • KundeneigentumWo ist fremdes Eigentum versichert, das zur Reparatur oder Bearbeitung bei dir steht?
  • Sicherungen und AuflagenWelche Schlösser, Alarmanlagen oder Sicherheitsvorschriften verlangt dein Versicherer, und erfüllst du sie?
  • StillstandWie lange könntest du arbeiten, wenn Werkstatt oder Lager nach einem Brand oder Wasserschaden ausfallen?
  • Fahrzeuge, Anhänger, GeräteSind eigene, gemietete und geleaste Fahrzeuge und Geräte erfasst?
  • Daten und ITWas passiert, wenn Auftragsverwaltung, Aufmaß-App oder Kundendaten ausfallen?
  • Änderungen im BetriebWer meldet dem Versicherer neue Gewerke, mehr Beschäftigte oder Umbauten, und wann?

Häufige Fragen aus dem Handwerk

Brauche ich als Handwerker eine Betriebshaftpflicht?

Ob für dein Gewerk eine Pflicht besteht, hängt vom Gewerk und von deinen Verträgen mit Auftraggebern ab. Ganz gleich, ob eine Pflicht besteht: Die Betriebshaftpflicht entscheidet darüber, wer den Schaden bezahlt, wenn deine Arbeit bei anderen etwas beschädigt. Welche Bausteine bei dir gebraucht werden, klären wir im Gespräch.

Ich arbeite mit Subunternehmern. Sind sie über mich versichert?

Nach dem Muster der Versicherungswirtschaft ist deine Haftpflicht für die Vergabe von Leistungen an Subunternehmer mitversichert, nicht aber die Haftpflicht der Subunternehmer selbst und ihrer Beschäftigten. Lass dir deshalb von jedem Subunternehmer einen Nachweis seiner Betriebshaftpflicht geben und prüf, was dein Vertrag zur Vergabe von Leistungen sagt.

Wir arbeiten in einer Arbeitsgemeinschaft. Was ändert sich?

Arbeits- und Liefergemeinschaften sind in den Bedingungen gesondert geregelt. Nach dem Muster der Versicherungswirtschaft zählt, ob die Aufgaben nach Fachgebieten, Teilleistungen oder Bauabschnitten aufgeteilt sind. Ist das nicht der Fall, ist die Ersatzpflicht des Versicherers auf deine prozentuale Beteiligung beschränkt. Lass den Gemeinschaftsvertrag und deine Police nebeneinander prüfen, bevor die Arbeit beginnt.

Wir bieten jetzt etwas Neues an, zum Beispiel Photovoltaik. Muss ich das melden?

Sprich es vorab mit deinem Versicherer ab. Versichert ist der Betrieb so, wie er im Versicherungsschein beschrieben ist, und eine Gefahrerhöhung darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Versicherers vornehmen (§ 23 VVG). Ob eine neue Tätigkeit eine Gefahrerhöhung ist, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel meldest du sie, bevor du den ersten Auftrag annimmst.

Reicht die Berufsgenossenschaft, wenn sich ein Mitarbeiter verletzt?

Beschäftigte sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, die Beiträge zahlt der Unternehmer. Sie betrifft Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten deiner Beschäftigten. Eine Betriebshaftpflicht ersetzt sie nicht und umgekehrt: Schäden, die Kundschaft oder andere Dritte durch deinen Betrieb erleiden, sind eine andere Frage. Welche Berufsgenossenschaft für dein Gewerk zuständig ist, teilt dir die Berufsgenossenschaft selbst mit.

Mein Werkzeug wurde aus dem Transporter gestohlen. Was jetzt?

Melde den Schaden unverzüglich deinem Versicherer, sobald du davon weißt (§ 30 VVG). Bei Diebstahl verlangen die Bedingungen meist auch eine Anzeige bei der Polizei. Was bezahlt wird, hängt davon ab, wie das Werkzeug versichert ist und wie das Fahrzeug gesichert war. Die ersten Schritte findest du auf unserer Seite Schaden im Betrieb.

Quellen und Hinweise

  • GDV, Musterbedingungen „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV)“, Stand November 2025: PDF beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das sind unverbindliche Muster zur freiwilligen Verwendung. Die Bedingungen deines Versicherers können abweichen.
  • Versicherungsvertragsgesetz: § 23 (Gefahrerhöhung), § 30 (Anzeige des Versicherungsfalles), § 75 (Unterversicherung)
  • Pflichtversicherungsgesetz: § 1 (Versicherungspflicht des Fahrzeughalters)
  • Siebtes Buch Sozialgesetzbuch: § 2 (Versicherte kraft Gesetzes), § 7 (Versicherungsfälle), § 150 (Beitragspflichtige)

Diese Seite ist allgemeine Information. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und keine Deckungszusage. Was versichert ist, ergibt sich allein aus deinem Vertrag und den Bedingungen deines Versicherers. Stand der Quellen: 12.10.2026.

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Erst­gespräch für deinen Handwerksbetrieb

Wir gehen die sechs Stationen mit dir durch und beginnen dort, wo es bei dir gerade drückt: ein neues Gewerk, ein größerer Auftraggeber oder ein Schaden, der Fragen offen ließ. Danach weißt du, welche Verträge zu prüfen sind.

Dein Ansprechpartner
Tassilo Peter Seitz, Verus Vorsorge GmbH
Hilfreich, wenn zur Hand
die Betriebsbeschreibung aus deinem Versicherungsschein und eine Liste deiner Fahrzeuge und Maschinen.
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