Firmenversicherung · Technik

Maschinen und Elektronik: Was zahlt der Vertrag, wenn die Technik ausfällt?

Ob Fräse, Kühlanlage, Kassensystem oder Server: Fällt ein Gerät aus, stehen oft Aufträge still. Maschinen- und Elektronikversicherung gehören zu den technischen Versicherungen und folgen eigenen Regeln. Diese Seite zeigt, was die Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft unter einem versicherten Schaden verstehen, wo Verschleiß endet und wofür du vorher sorgen musst. Sie ersetzt keine Beratung.

Beiträge, Summen und Schadenzahlen nennen wir hier bewusst nicht. Was zu deinem Betrieb passt, hängt von deiner Technik ab, nicht von einer Liste.

Die Gerätekarte: Welche Technik steht bei dir?

Die Bedingungen trennen Maschinen und Elektronik. Sortier deine Geräte in diese beiden Spalten und notiere, was zwischen ihnen liegt.

Maschinen

  • Stationäre Maschinen, maschinelle Einrichtungen und technische Anlagen, wenn sie im Versicherungsschein bezeichnet und betriebsfertig sind
  • Dazu gehörende elektrotechnische Einrichtungen, zum Beispiel Steuerungen
  • Beispiele aus dem Alltag: Werkzeugmaschinen, Kühlanlagen, Backöfen, Druckmaschinen

Elektronik

  • Elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte, wenn sie im Versicherungsschein bezeichnet und betriebsfertig sind
  • Daten und Programme sind in den Bedingungen keine Sachen und eigens geregelt
  • Beispiele aus dem Alltag: Server, Kassensysteme, Netzwerktechnik, Messgeräte

Fahrbare oder transportable Geräte folgen nach dem Muster eigenen Bedingungen. Die Karte endet also nicht an der Werkstatttür.

Ein Defekt in vier Stationen

Dienstagmorgen, die wichtigste Maschine steht. Die vier Stationen zeigen, an welcher Stelle der Vertrag eine Frage stellt.

  1. Was ist passiert?

    Nach dem Muster der Versicherungswirtschaft leistet der Versicherer für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen. Unvorhergesehen ist ein Schaden, den du oder deine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem Fachwissen deines Betriebs hätten vorhersehen können; nur grobe Fahrlässigkeit schadet. Genannt werden unter anderem Bedienungsfehler, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Kurzschluss und Überspannung.

  2. War es Verschleiß oder ein Ereignis?

    Hier trennt sich oft, was bezahlt wird und was nicht. Abnutzung, Korrosion und Ablagerungen sind in den Bedingungen ausgenommen; ein plötzlicher Defekt durch ein Ereignis nicht. Wartungsprotokolle helfen, beides auseinanderzuhalten.

  3. Wer ist noch zuständig?

    Garantie des Herstellers, Gewährleistung des Händlers oder ein Wartungsvertrag können vorgehen. Notier, wo deine Unterlagen liegen, bevor du sie brauchst.

  4. Wie lange steht der Betrieb?

    Reparatur, Ersatzteil, Lieferzeit: Die Dauer entscheidet, ob eine Betriebsunterbrechung eine Rolle spielt und ob ihre Haftzeit reicht.

Elektronik im Detail: Diebstahl, Bauteile, Wiederherstellung

Diebstahl und Ort

Die Elektronikbedingungen nennen ausdrücklich auch das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub. Der Schutz gilt nur innerhalb des Versicherungsortes, also auf den im Versicherungsschein bezeichneten Betriebsgrundstücken. Ein Laptop im Auto oder bei der Kundschaft ist deshalb eine eigene Frage.

Bauteile und Einwirkung von außen

Für elektronische Bauelemente verlangt das Muster, dass eine versicherte Gefahr von außen auf die Austauscheinheit oder die Sache eingewirkt hat. Ein rein innerer Defekt ohne äußere Ursache ist deshalb ein Punkt, den du im Vertrag nachlesen solltest.

Wert und Summe

Versicherungswert ist nach dem Muster der Neuwert, also der Kauf- oder Lieferpreis im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten wie Fracht und Montage. Die Versicherungssumme soll diesem Wert entsprechen und angepasst werden. Liegt sie darunter, besteht Unterversicherung (siehe auch § 75 VVG).

Pflichten vor dem Schaden: Daten sichern

Auch bei Maschinen und Elektronik gibt es vereinbarte Sicherheitsvorschriften. Sie gelten für die Daten, die zur Technik gehören.

Was das Muster verlangt (Auswahl)

  • Eine mindestens tägliche Sicherung von Daten und Programmen, getrennt aufbewahrt und so beschaffen, dass sie sich zurückspielen lässt. Automatisch aktualisierte Firewalls und Virenscanner, nur Software mit Sicherheitsupdates des Herstellers, ein Verfahren für zeitnahe Updates, eine Benutzerverwaltung mit Berechtigungen und ausreichend komplexe Passwörter. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß kann der Versicherer nach den Bedingungen kündigen oder leistungsfrei sein.

Was du klären kannst

  • Wie oft wird gesichert, und wer prüft, dass die Sicherung läuft?
  • Wo liegen die Sicherungsmedien, und sind sie vom gleichen Brand oder Wasserschaden betroffen wie das Original?
  • Welche Systeme laufen mit Software, für die es keine Updates mehr gibt?
  • Wer legt Konten an und entzieht Rechte, wenn jemand den Betrieb verlässt?
  • Stimmt die tägliche Sicherung mit der Cyberversicherung überein, falls du eine hast?

Was oft nicht versichert ist

Die Bedingungen nennen Sachen und Teile, die nicht eingeschlossen sind. Prüf, ob eine davon für dich wichtig ist.

  • Werkzeuge aller Art und Wechseldatenträger gehören nach dem Muster nicht zu den versicherten Sachen. Ist das bei dir ein Posten, den du anders absicherst?
  • Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterial und Teile, die erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden, sind ausgenommen. Wer führt Buch über Austauschzyklen?
  • Akkumulatoren sind ausgenommen. Wie wichtig sind Akku-Geräte in deinem Betrieb?
  • Zusatz- und Anbaugeräte und Reserveteile sind bei Maschinen ausgenommen. Stehen sie in einer eigenen Position?

Häufige Fragen zu Maschinen und Elektronik

Brauche ich beides, Maschinen- und Elektronikversicherung?

Das hängt davon ab, was bei dir steht. Eine Fräse, eine Kühlanlage oder ein Backofen mit Steuerung sind Maschinen im Sinne der Maschinenbedingungen. Server, Kassensysteme und Netzwerktechnik sind Elektronik. Viele Betriebe haben beides. Mach dir eine Liste der zehn Geräte, deren Ausfall dich am meisten trifft, und frag, in welchem Vertrag sie jeweils stehen.

Gilt die Herstellergarantie nicht vor der Versicherung?

Nach dem Muster der Versicherungswirtschaft leistet der Versicherer nicht, soweit ein Lieferant, Hersteller oder Werkunternehmer für den Schaden einzustehen hat. Bestreitet der Dritte das, entschädigt der Versicherer zunächst und der Anspruch geht auf ihn über. Bewahr deshalb Rechnungen, Garantieunterlagen und Wartungsverträge dort auf, wo du sie im Schadenfall findest.

Ist ein Schaden durch Verschleiß versichert?

Nach dem Muster ersetzt die Maschinenversicherung keine Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung, Korrosion oder Ablagerungen. Folgeschäden an anderen Austauscheinheiten, die dadurch beschädigt werden und nicht selbst schon erneuerungsbedürftig waren, bleiben eingeschlossen. Verschleiß ist also eine Wartungsfrage; der Vertrag zahlt, was unvorhergesehen eintritt.

Was ist mit Maschinen, die ich zum Kunden fahre?

Für fahrbare oder transportable Geräte hat die Versicherungswirtschaft eigene Musterbedingungen (Maschinen- und Kaskoversicherung), weil für sie andere Fragen gelten als für stationäre Maschinen: Wo steht das Gerät nachts, wer bedient es, wie wird es transportiert? Wenn du Geräte mit auf die Baustelle nimmst, bring die Liste zum Gespräch mit.

Wie hängen Maschinenschaden und Stillstand zusammen?

Nach dem Muster der Maschinen-Betriebsunterbrechung setzt der Ersatz des Ertragsausfalls einen Sachschaden an der versicherten Maschine voraus; erstattet werden fortlaufende Kosten und Betriebsgewinn längstens für die vereinbarte Haftzeit. Mehr zum Prinzip auf der Seite Betriebsunterbrechung.

Quellen und Hinweise

Diese Seite ist allgemeine Information. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und keine Deckungszusage. Was versichert ist, ergibt sich allein aus deinem Vertrag und den Bedingungen deines Versicherers. Stand der Quellen: 12.10.2026.

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