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Versicherung für die Gastronomie: von der Küche bis zum Gastraum

In der Gastronomie treffen Handwerk, Handel und Gäste aufeinander: eine Küche mit Hitze und Fett, ein Gastraum voller Menschen, Ware mit kurzer Haltbarkeit und ein Team, das oft in Teilzeit arbeitet. Diese Seite geht dein Lokal Station für Station durch und stellt die Fragen, die deine Verträge beantworten sollten. Sie bereitet ein Gespräch vor und ersetzt keine Beratung.

Beiträge und Schadenzahlen nennen wir hier bewusst nicht. Ob Restaurant, Café, Bar oder Imbiss: Was zählt, steht in deinem Betrieb und deinem Vertrag, nicht in einer Liste.

Sechs Stationen im Lokal

Lies die Stationen so, wie sie in deinem Betrieb vorkommen. Unter jeder Station steht die Frage, die du deinem Vertrag stellen kannst.

1 · Gastraum und Gäste

Ein Gast stolpert, ein Glas fällt, ein Stuhl bricht. Dazu kommen Garderobe, Kinderstühle und Feiern. Gäste sind Menschen, die du nicht kennst und die sich auf deine Räume verlassen.

Welche Tätigkeiten erfasst sind, entscheidet vor allem die Betriebsbeschreibung im Versicherungsschein. Wer vom Café zur Bar mit Veranstaltungen wächst, sollte prüfen, ob sie noch passt.

Frage an deine VerträgeSteht deine Betriebsart so im Vertrag, wie du sie heute führst, und reichen die Summen für Personen- und Sachschäden von Gästen?

2 · Küche

Fritteuse, Herd, Grill und Abluft: In der Küche arbeiten Hitze und Fett täglich zusammen. Ein Brand betrifft Gebäude, Einrichtung und Ware zugleich, und der Betrieb kann danach länger ausfallen.

Frage an deine VerträgeWer ist für Wartung und Reinigung von Fritteusen und Abluftanlage zuständig, und fragt dein Sachversicherer danach?

3 · Lager und Kühlung

Kühlräume, Tiefkühler und Getränkelager: Fällt die Kühlung nachts aus, ist die Ware am Morgen oft nicht mehr verkäuflich.

Ob ein solcher Verderb versichert ist, regeln die Verträge sehr unterschiedlich.

Frage an deine VerträgeIst der Verderb von Ware durch einen Kühlungsausfall versichert, und was gilt, wenn der Strom von außen ausfällt?

4 · Terrasse und Außenbereich

Tische vor der Tür, Schirme, Heizgeräte und im Winter Glätte: Die Außengastronomie vergrößert die Fläche, für die du verantwortlich bist.

Wer eine Fläche für Gäste öffnet, muss Gefahren für andere im Rahmen des Zumutbaren absichern. Wer für Streudienst und den Zustand der Zugänge zuständig ist, regeln oft der Mietvertrag und die Satzung der Gemeinde.

Frage an deine VerträgeWer ist für Streudienst, Beleuchtung und Zustand von Terrasse und Zugang zuständig, und ist das schriftlich geregelt?

5 · Außer-Haus, Lieferung, Catering

Lieferdienst, Catering und Feiern auf fremden Flächen: Ein Teil deiner Arbeit findet nicht in deinem Lokal statt, und manchmal sind es Fahrzeuge, die für dich unterwegs sind.

Frage an deine VerträgeNennt dein Vertrag Lieferdienst und Catering ausdrücklich, auch mit eigenen Fahrzeugen, Mietwagen oder Fahrrädern von Beschäftigten?

6 · Kasse, Technik und Daten

Kassensystem, Reservierungsplattform, Kartenzahlung und Lieferportale: Fällt die Technik aus, steht der Abend, und mit ihm das Geschäft.

Frage an deine VerträgeWie lange könntest du abrechnen und Tische vergeben, wenn Kasse oder Reservierungssystem nach einem Cyberangriff ausfallen?

Vier Betriebsarten im Vergleich

Die Tabelle ist eine Orientierung, keine vollständige Liste. Sie zeigt, wo wir im Gespräch je nach Betriebsart zuerst hinsehen.

Schwerpunkte nach Betriebsart
ThemaRestaurantCafé und BistroBar und ClubImbiss und Lieferdienst
Wann viel los istMittag und Abend, Wochenenden, FeiertageVormittag bis Nachmittag, Sonnentage auf der TerrasseAbend bis in die Nacht, VeranstaltungenMittagszeit, Abend, Wetter und Veranstaltungen im Umfeld
Technik und WareKüche, Kühlräume, WeinlagerKaffeemaschinen, Vitrinen, BackwareThekentechnik, Licht- und Tontechnik, GetränkevorräteFritteuse, Grill, Verkaufswagen oder Ladenlokal
Besonderes HaftungsthemaSpeisen, Zutaten, Auskünfte zu AllergenenHeißgetränke, Kinder, AußenflächeGlasbruch, Gedränge, Zugang in der NachtAuslieferung, Fahrzeuge, Speisen unterwegs
Erste Frage an deine VerträgeSind Schäden durch Speisen und falsche Auskünfte zu Zutaten mitversichert?Ist der Außenbereich mit Streudienst und Zugängen geregelt?Sind Veranstaltungen und Technik in der Betriebsbeschreibung genannt?Gilt der Schutz auch für Lieferfahrten und Fahrzeuge?

Wenn die Küche steht

Am Montagmorgen ist klar: Ein Brand in der Abluft hat die Küche unbenutzbar gemacht. Das Lokal bleibt auf unbestimmte Zeit geschlossen. Was jetzt?

  1. Wer wird informiert, und wann?

    Nach einem Schaden meldest du den Versicherungsfall unverzüglich, sobald du davon weißt (§ 30 VVG). Sorg dafür, dass im Betrieb klar ist, wer das tut und wo die Policen liegen.

  2. Was läuft weiter, wenn kein Umsatz kommt?

    Miete, Löhne und Kredite laufen oft weiter. Viele Betriebs­unterbrechungs­versicherungen leisten nur, wenn ein versicherter Sachschaden vorausgeht. Darum lohnt der Blick auf beide Verträge zusammen.

  3. Wer bezahlt den Ersatzbetrieb?

    Eine Mietküche, ein Cateringpartner oder ein Pop-up auf Zeit können Gäste und Team halten. Ob solche Mehrkosten ersetzt werden, steht in den Bedingungen deines Vertrags.

  4. Was sagst du deinem Team und deinen Gästen?

    Reservierungen, Veranstaltungen und Lieferverträge brauchen eine ehrliche Auskunft. Wer sie vorbereitet hat, bleibt handlungsfähig, auch wenn die Küche steht.

  5. Wie geht es danach weiter?

    Handwerker, Abnahmen und Genehmigungen brauchen Zeit. Je früher du weißt, was versichert ist, desto besser planst du den Neustart.

Ein Wort zur Betriebsschließung

Betriebsschließung ist nicht dasselbe wie Betriebsunterbrechung. Eine Betriebs­schließungs­versicherung knüpft an behördliche Anordnungen an, etwa nach dem Infektionsschutzgesetz. Welche Krankheiten und Erreger erfasst sind und ob auch Pandemien dazugehören, ist je nach Vertrag sehr unterschiedlich geregelt.

Mehr zum Stillstand nach einem Sachschaden findest du auf unserer Seite zur Betriebsunterbrechung. Das Thema Rückruf bei Lebensmitteln behandeln wir auf der Seite zum Lebensmittelhandwerk.

Dein Team im Lokal

Aushilfen, Minijobs, Studierende und Festangestellte arbeiten oft in einer Schicht. Für jede Gruppe sollte klar sein, wer sie bei einem Unfall absichert und was im Betrieb dafür vorbereitet ist.

Fachkräfte sind schwer zu finden und schwer zu halten. Betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung können Teil eines Angebots an dein Team sein, wenn sie verständlich erklärt werden.

Zwölf Fragen an deine Verträge

Drucke die Liste aus oder geh sie am Bildschirm durch. Ein Häkchen setzt du, wenn du weißt, wo die Antwort in deinem Vertrag steht. Was offen bleibt, ist ein guter Anfang für das Gespräch.

  • BetriebsbeschreibungPasst der Versicherungsschein zu deinem Angebot: Restaurant, Café, Bar, Lieferdienst, Catering, Veranstaltungen?
  • Summen und SelbstbeteiligungWelche Summen gelten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, und wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • Speisen und GetränkeSind Schäden durch Fremdkörper, Verwechslungen oder falsche Auskünfte zu Zutaten und Allergenen mitversichert?
  • Einrichtung und KüchentechnikSind Theke, Mobiliar, Küchengeräte und Ware mit aktuellen Summen versichert, auch Bargeld und Kasse?
  • Verderb von WareWas gilt, wenn Kühlung oder Strom ausfallen, auch nachts und am Wochenende?
  • Pacht oder MieteWer versichert Gebäude, Einbauten und Inventar, und stimmt das mit dem Vertrag überein?
  • Terrasse und ZugängeWer ist für Streudienst, Beleuchtung und Zustand der Außenflächen zuständig, und ist das geregelt?
  • Auflagen deines VersicherersWelche Vorgaben gelten für Brandschutz, Abluft, Einbruchschutz, und erfüllst du sie?
  • StillstandWie lange könntest du Miete, Löhne und Kredite zahlen, wenn die Küche nach einem Brand ausfällt?
  • Behördliche SchließungIst eine Betriebsschließung versichert, und welche Krankheiten und Erreger sind im Vertrag genannt?
  • Technik und DatenWie lange könntest du abrechnen und Tische vergeben, wenn Kasse oder Reservierungssystem ausfallen?
  • Team und ÄnderungenSind Aushilfen und Minijobs einbezogen, und wer meldet dem Versicherer Änderungen im Betrieb?

Häufige Fragen aus der Gastronomie

Ich pachte das Lokal samt Einrichtung. Wer versichert was?

Nach dem Muster der Versicherungswirtschaft ist die Haftpflicht für gepachtete Sachen auf Gebäude und Räume begrenzt, nicht auf Einrichtungen und Anlagen. Gehören Küchentechnik, Theke und Mobiliar dem Verpächter, entsteht daraus eine eigene Frage. Prüf deshalb den Pachtvertrag und deine Police nebeneinander: Wer trägt das Risiko für das Inventar, und wer versichert es?

Ein Gast beschwert sich nach dem Essen. Was tue ich zuerst?

Bleib freundlich und sachlich, gib aber noch kein Schuldeingeständnis ab und sag keine Zahlung zu. Melde den Vorfall zügig deinem Versicherer (§ 30 VVG): Anerkenntnisse, die du ohne Zustimmung des Versicherers abgibst, binden ihn nach dem Muster der Versicherungswirtschaft nur, soweit der Anspruch auch ohne sie bestanden hätte. Notier dir, was gegessen wurde, wann und von wem, und bewahre Belege auf. Gesundheitsangaben deiner Gäste brauchen wir für die Meldung an uns nicht.

Wir starten einen Lieferdienst. Muss ich das melden?

Sprich es vorab mit deinem Versicherer ab. Versichert ist der Betrieb so, wie er im Versicherungsschein beschrieben ist, und eine Gefahrerhöhung darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Versicherers vornehmen (§ 23 VVG). Frag außerdem nach den Fahrzeugen: Eigene Wagen, Mietfahrzeuge und Fahrräder von Beschäftigten werfen jeweils eigene Fragen auf.

Reicht die Berufsgenossenschaft für mein Team?

Beschäftigte, auch Aushilfen, sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, die Beiträge zahlt der Unternehmer. Für das Gastgewerbe ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zuständig. Die gesetzliche Unfallversicherung betrifft Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten deines Teams. Schäden, die Gäste oder andere Dritte erleiden, deckt sie nicht ab. Dafür ist die Betriebshaftpflicht da.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsunterbrechung und Betriebsschließung?

Eine Betriebsunterbrechung setzt in vielen Verträgen einen versicherten Sachschaden voraus, etwa nach einem Brand. Eine Betriebsschließung knüpft an eine behördliche Anordnung an. Beide sichern den Ertrag ab, aber aus unterschiedlichem Anlass. Mehr zum Stillstand nach einem Sachschaden findest du auf unserer Seite Betriebsunterbrechung.

Wir veranstalten Konzerte und Feiern im Lokal. Brauche ich dafür eine eigene Versicherung?

Das hängt davon ab, ob Veranstaltungen in der Betriebsbeschreibung stehen und wie groß sie sind. Eine Geburtstagsfeier im Gastraum ist etwas anderes als ein Konzert mit Bühne, Technik und Einlasskontrolle. Bring die Beschreibung deines Programms mit ins Gespräch, dann sehen wir uns an, was im Vertrag steht und was fehlt.

Quellen und Hinweise

  • GDV, Musterbedingungen „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV)“, Stand November 2025: PDF beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das sind unverbindliche Muster zur freiwilligen Verwendung. Die Bedingungen deines Versicherers können abweichen.
  • Versicherungsvertragsgesetz: § 23 (Gefahrerhöhung), § 30 (Anzeige des Versicherungsfalles)
  • Siebtes Buch Sozialgesetzbuch: § 2 (Versicherte kraft Gesetzes), § 7 (Versicherungsfälle), § 150 (Beitragspflichtige)
  • Infektionsschutzgesetz: § 6, § 7 (meldepflichtige Krankheiten und Erreger), § 28 (Schutzmaßnahmen)
  • Bürgerliches Gesetzbuch: § 823 (Schadensersatzpflicht), dazu die Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht

Diese Seite ist allgemeine Information. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und keine Deckungszusage. Was versichert ist, ergibt sich allein aus deinem Vertrag und den Bedingungen deines Versicherers. Stand der Quellen: 12.10.2026.

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Wir gehen die sechs Stationen mit dir durch und beginnen dort, wo sich bei dir gerade etwas ändert: neue Karte, Lieferdienst, Umbau, Pacht oder Eröffnung. Danach weißt du, welche Verträge zu prüfen sind.

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Tassilo Peter Seitz, Verus Vorsorge GmbH
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