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Versicherung für die Konditorei: von der Bestellung bis zur Feier

Eine Konditorei verkauft nicht nur, was im Schaufenster liegt. Vieles wird bestellt, auf einen Tag hin gebacken und an einen Ort geliefert, den du nicht kontrollierst. Diese Seite folgt einer Auftragstorte von der Anfrage bis zur Übergabe und stellt an jeder Stelle die Frage, die deine Verträge beantworten sollten. Sie bereitet ein Gespräch vor und ersetzt keine Beratung.

Allergene, Kühlung und Transport sind in der Konditorei keine Randthemen. Beiträge und Schadenhöhen nennen wir hier nicht, nur Fragen.

Eine Auftragstorte in sieben Schritten

Das Beispiel ist eine Hochzeitstorte. Für Geburtstagstorten, Buffets und Gebäck auf Bestellung gelten dieselben Schritte in kleinerem Maß.

  1. Anfrage und Auftrag

    Termin, Ort, Allergien der Gäste und die Frage, wer die Torte wann übernimmt: Vieles steht nur in einer Nachricht.

    Frage an deine Verträge: Was regelt dein Auftrag mit der Kundschaft zu Haftung und Übergabe, und passt das zu dem, was deine Versicherung trägt?

  2. Zutaten und Allergene

    Rezept, Zutatenliste und die Information für die Kundschaft gehören zusammen. Ändert sich eine Zutat, ändert sich auch die Auskunft.

    Frage an deine Verträge: Was regelt dein Vertrag, wenn eine Zutatenangabe fehlt und eine Person auf eine nicht genannte Zutat reagiert?

  3. Herstellung und Kühlung

    Sahne, Creme und Füllungen brauchen Kälte, bis die Torte beim Gast ist. Fällt die Kühlung aus, ist die Ware oft nicht mehr verkäuflich, auch wenn sonst nichts beschädigt ist. Ob ein solcher Verderb versichert ist, regeln die Verträge sehr unterschiedlich.

    Frage an deine Verträge: Was regelt dein Vertrag, wenn die Kühlung nachts ausfällt und eine fertige Auftragstorte unbrauchbar wird?

  4. Zwischenlager

    Die fertige Torte steht über Nacht im Kühlraum. Material, Arbeitszeit und ein Termin, der sich nicht verschieben lässt, stecken darin.

    Frage an deine Verträge: Wie ist fertige Auftragsware versichert: mit den Herstellungskosten, mit dem Verkaufswert oder gar nicht?

  5. Transport

    Eigenes Fahrzeug, Mietwagen oder der Privatwagen einer Mitarbeiterin: Torten reisen selten in dem Fahrzeug, das du für Lieferungen vorgesehen hast. Für Kraftfahrzeuge ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

    Frage an deine Verträge: Ist die Torte auf der Fahrt versichert, auch im Mietwagen oder im Fahrzeug einer Beschäftigten?

  6. Aufbau vor Ort

    Im Festsaal, im Hotel oder im Garten bauen deine Leute auf, auf fremdem Boden und an fremden Tischen.

    Frage an deine Verträge: Was regelt dein Vertrag, wenn beim Aufbau ein Tisch, ein Boden oder eine Tischdecke beschädigt wird?

  7. Nach der Feier

    Rückmeldungen kommen manchmal Tage später, per Nachricht oder über eine Bewertung. Den Schaden melden, kurz und sachlich: was, wann, wo und wer betroffen ist. Viele Verträge verlangen eine unverzügliche Meldung.

    Frage an deine Verträge: Wer im Betrieb meldet einen Vorfall dem Versicherer, und wie schnell geschieht das, wenn die Inhaberin im Urlaub ist?

Allergene: die Information gehört zum Produkt

Bei loser Ware steht keine Verpackung zwischen dir und der Kundschaft. Die Auskunft zu Zutaten, die Allergien auslösen können, gehört deshalb zum Verkauf.

Lebensmittel, die ohne Verpackung angeboten werden, dürfen nur abgegeben werden, wenn die Zutaten angegeben sind, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Das geht schriftlich, etwa auf einem Schild oder einem Aushang, oder mündlich, wenn eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung vorliegt und ein Hinweis darauf zu sehen ist (§ 4 Absatz 2 bis 4 LMIDV).

Das ist Lebensmittelrecht und keine Versicherungsfrage. Für den Vertrag wird es relevant, wenn trotzdem etwas schiefgeht.

  • Wer im Betrieb pflegt die Allergenübersicht, und wer aktualisiert sie, wenn sich ein Rezept ändert?
  • Wie erfährt das Verkaufspersonal von einer Änderung, bevor die Torte über die Theke geht?
  • Wird bei Auftragsware die Information schriftlich mitgegeben, oder nur mündlich besprochen?
  • Was regelt dein Vertrag, wenn eine falsche Auskunft zu Zutaten Folgen für eine Person hat?
  • Gilt die Produkthaftpflicht auch für Ware, die du außer Haus lieferst?

Das Konditoreijahr: vier Spitzen, vier Fragen

Die Spitzen verändern, was im Betrieb liegt, fährt und gearbeitet wird. Die Tabelle ist eine Orientierung und keine vollständige Liste.

Saisonspitzen in der Konditorei und die erste Frage dazu
ZeitWas los istErste Frage an deinen Vertrag
OsternTorten, Lämmer und Gebäck in großer Menge, Vorbestellungen über WochenStehen die Werte im Kühlraum und in den Vitrinen noch im Vertrag, wenn die Lager voller sind als sonst?
Frühjahr und SommerKommunion, Konfirmation, Hochzeiten, Feiern im Garten, lange Fahrten bei HitzeWie ist der Transport geregelt, und wer haftet, wenn eine Torte auf der Fahrt Schaden nimmt?
HerbstFeiern im Saal, Erntedank, Vorbestellungen für die AdventszeitIst die Betriebsbeschreibung auf Außer-Haus-Verkauf und Aufbau vor Ort ausgelegt?
AdventStollen, Lebkuchen, Pralinen und Geschenkboxen, Aushilfen im VerkaufPasst die Versicherungssumme zum Lager im Advent und nicht nur zu dem im Frühjahr?

Laden, Café und Technik

Kühlvitrine, Kaffeemaschine, Spezialformen, Temperiergeräte und Dekor: In einer Konditorei steckt viel Wert in Geräten, die man nicht im Baumarkt nachkauft.

Wichtig ist, ob die Versicherungssummen noch zum heutigen Wiederbeschaffungswert passen. Sind sie zu niedrig, kann die Entschädigung gekürzt werden.

Wenn dein Café wächst, wächst auch die Frage nach den Gästen. Prüf, ob die Bewirtung in der Betriebsbeschreibung steht und ob die Einrichtung des Cafés in der Inhaltsversicherung steckt.

Saisonkräfte und Aushilfen

Beschäftigte sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, die Beiträge zahlt der Unternehmer. Sie betrifft Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten deiner Beschäftigten.

In den Spitzen arbeiten oft Menschen mit, die den Betrieb noch nicht kennen. Wer sie einweist und wie das festgehalten wird, ist eine Frage des Betriebs. Was du deinem Stammteam darüber hinaus anbieten kannst, steht hier:

Häufige Fragen aus Konditoreien

Wir bauen Torten auf Hochzeiten vor Ort auf. Ist das mitversichert?

Schäden an fremden Sachen, an denen du arbeitest oder die im unmittelbaren Einwirkungsbereich deiner Arbeit liegen, nennen Versicherer Tätigkeitsschäden. Ob und mit welcher Summe sie versichert sind, regeln die Bedingungen oft in eigenen Bausteinen. Prüf deshalb, ob Aufbau und Service in Sälen und Hotels in deiner Betriebsbeschreibung stehen.

Ein Gast reagiert nach der Feier auf eine Zutat. Was tue ich zuerst?

Bei Haftpflichtfällen hilfsbereit bleiben, aber zur Schuldfrage und zu Zahlungen nichts Verbindliches zusagen, bevor der Versicherer eingebunden ist. Such das Rezept und die Allergenübersicht zu dieser Bestellung heraus und leg beides bereit, wenn du den Fall meldest.

Wir haben eine neue Kühlvitrine gekauft. Müssen wir das melden?

Wenn sich die Werte in deinem Betrieb deutlich verändern, sollte die Versicherungssumme dazu passen. Ob und wie du eine Anschaffung melden musst, steht in deinem Vertrag; wir prüfen das gern mit dir.

Unser Café bietet jetzt auch Frühstück an. Ändert das etwas?

Welche Tätigkeiten erfasst sind, entscheidet vor allem die Betriebsbeschreibung im Vertrag. Mehr Sitzplätze, warme Speisen und längere Öffnungszeiten sind drei Gründe, die Beschreibung neben den Alltag zu legen.

Wir übernehmen die Konditorei. Was passiert mit den Verträgen?

Bei einer Übergabe wechseln oft Gesellschafter, Rechtsform oder Geschäftsführung. Versicherungsverträge laufen dabei nicht immer automatisch sauber weiter. Wir sehen uns an, welche Verträge auf wen laufen und was bei einer Übertragung zu beachten ist.

Quellen und Hinweise

  • Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung: § 4 (nicht vorverpackte Lebensmittel), dazu Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Art. 9 Abs. 1 Buchst. c auf EUR-Lex
  • Pflichtversicherungsgesetz: § 1 (Versicherungspflicht für Kraftfahrzeughalter)
  • Versicherungsvertragsgesetz: § 75 (Unterversicherung)
  • Siebtes Buch Sozialgesetzbuch: § 2 (Versicherte kraft Gesetzes), § 7 (Versicherungsfälle), § 150 (Beitragspflichtige)
  • GDV, Musterbedingungen „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV)“, Stand November 2025: PDF beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das sind unverbindliche Muster zur freiwilligen Verwendung. Die Bedingungen deines Versicherers können abweichen.

Diese Seite ist allgemeine Information. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und keine Deckungszusage. Was versichert ist, ergibt sich allein aus deinem Vertrag und den Bedingungen deines Versicherers. Stand der Quellen: 12.10.2026.

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Gespräch für deine Konditorei

Wir gehen eine typische Auftragstorte mit dir durch und beginnen dort, wo sich bei dir gerade etwas ändert: mehr Außer-Haus-Verkauf, ein Café, ein neuer Kühlraum oder eine Übergabe. Danach weißt du, welche Verträge zu prüfen sind.

Dein Ansprechpartner
Tassilo Peter Seitz, Verus Vorsorge GmbH
Hilfreich, wenn zur Hand
den Versicherungsschein deiner Betriebshaftpflicht, ein Beispiel für deine Auftragsbestätigung und, wenn vorhanden, deine Allergenübersicht.
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