Reine Vermögensschäden: worauf es bei Agenturen ankommt
Ein reiner Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden ist. Im Muster der Versicherungswirtschaft sind solche Schäden in der Betriebs- und Berufshaftpflicht in einem eigenen Baustein geregelt, mit einer Liste von Ausschlüssen (A1-6.12).
Ausgeschlossen sind dort nach dem Muster unter anderem Vermögensschäden aus planender, beratender oder prüfender Tätigkeit, aus der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens-, Schutz-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, aus der Nichteinhaltung von Fristen und Terminen und aus Zahlungsvorgängen aller Art (A1-6.12.1 b, g, i, j).
Ansprüche aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen sind im Muster grundsätzlich ausgeschlossen (A1-7.9). Ein Baustein zur Übertragung elektronischer Daten kann sie unter Bedingungen wieder einschließen, nicht aber Urheberrechtsverletzungen (A1-6.13.2.1 d).
Verspricht dein Vertrag mit dem Kunden mehr, als das Gesetz verlangt, etwa eine Garantie, ist das nach dem Muster nicht versichert, soweit es über die gesetzliche Haftpflicht hinausgeht (A1-3.3).
Ob dein Vertrag diese Ausschlüsse übernimmt, abwandelt oder durch einen eigenen Vertrag für Vermögensschäden ersetzt, steht in den Bedingungen deiner Police. Das Muster ist unverbindlich.