Betriebshaftpflicht für Bäckereien: worauf es ankommt
Stand: 26.10.2026 · Verus Vorsorge GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung
Eine Bäckerei haftet für Schäden, die Kunden, Gäste oder andere Dritte durch ihre Produkte und ihren Betrieb erleiden. Die Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Für Bäckereien kommt es vor allem darauf an, dass die Produkthaftpflicht Absicherung für Schäden, die ein von Ihnen hergestelltes oder geliefertes Produkt bei Dritten verursacht. eingeschlossen ist, alle Filialen und das Café erfasst sind und die beschriebene Tätigkeit zum heutigen Betrieb passt.
Warum gerade Bäckereien genau hinsehen sollten
Eine Bäckerei stellt Lebensmittel her, verkauft sie an vielen Stellen und bewirtet oft Gäste. Dadurch kommen mehrere Haftungsquellen zusammen: das Produkt selbst, die Verkaufsräume, das Café und die Auslieferung.
Wer ein fehlerhaftes Produkt in Verkehr bringt, haftet nach dem Produkthaftungsgesetz unter Umständen auch ohne eigenes Verschulden. Daneben gilt die allgemeine Haftung nach § 823 BGB.
Typische Fälle
- Ein Kunde reagiert allergisch, weil ein Allergen nicht oder falsch gekennzeichnet war. Allergene müssen nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung auch bei loser Ware angegeben werden.
- Ein Fremdkörper im Gebäck verletzt einen Kunden.
- Ein Gast rutscht im Café auf nassem Boden aus.
- Beim Ausliefern an einen Geschäftskunden wird dort etwas beschädigt.
- In der gemieteten Filiale entsteht ein Schaden an den Räumen.
Was im Vertrag stehen sollte
- Eine Beschreibung der versicherten Tätigkeit, die Herstellung, Verkauf, Café, Partyservice und Auslieferung umfasst, soweit Sie das anbieten
- Produkthaftpflicht für Personen- und Sachschäden durch Ihre Produkte
- Alle Standorte und Filialen
- Mietsachschäden an gemieteten Räumen
- Deckungssummen, die zur Größe des Betriebs passen
Was die Betriebshaftpflicht meist nicht abdeckt
Kosten für einen Rückruf Ihrer eigenen Ware, etwa nach einem Kennzeichnungsfehler, sind in vielen Betriebshaftpflicht-Verträgen nicht oder nur eingeschränkt eingeschlossen. Dafür gibt es eigene Rückrufkosten-Deckungen. Schäden an Ihrer eigenen Einrichtung und Ware deckt die Inhaltsversicherung, den Umsatzausfall die Betriebsunterbrechungsversicherung.
Fragen
Ist die Betriebshaftpflicht für Bäckereien Pflicht?
Gesetzlich ist sie für Bäckereien in der Regel nicht vorgeschrieben. Vermieter, Auftraggeber oder Franchisegeber verlangen sie aber oft. Weil Haftpflichtschäden existenzbedrohend werden können, gehört sie für fast jede Bäckerei zu den ersten Verträgen.
Sind Allergie-Schäden mitversichert?
Personenschäden durch Ihre Produkte fallen grundsätzlich unter die Produkthaftpflicht Absicherung für Schäden, die ein von Ihnen hergestelltes oder geliefertes Produkt bei Dritten verursacht., wenn diese eingeschlossen ist. Ob Rückrufkosten nach einem Kennzeichnungsfehler versichert sind, hängt vom Vertrag ab und ist oft ein eigener Baustein.
Was das für Ihren Betrieb heißt
Ob und wie Ihr Betrieb versichert ist, steht in Ihren Verträgen. Im Versicherungscheck legen wir sie neben die Risiken Ihres Betriebs. Gespräch vereinbaren
Quellen
- Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation), Art. 9 und 44
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Was im Einzelfall versichert ist, regeln Ihr Vertrag und die Versicherungsbedingungen. Angaben zu Status, Vergütung und Schlichtungsstellen finden Sie in unserer Erstinformation.
Die Bausteine dazu
BetriebshaftpflichtDie Betriebshaftpflicht schützt, wenn Ihr Betrieb Dritten einen Schaden zufügt, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
InhaltsversicherungDie Inhaltsversicherung schützt, was in Ihren Räumen steht: Einrichtung, Ware, Vorräte und Technik, gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm.
BetriebsunterbrechungNach einem Brand oder Wasserschaden laufen Löhne, Miete und Raten weiter, während kein Umsatz entsteht. Dafür gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung.
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