Vorsorge · Basisrente
Basisrente: Welche Merkmale das Gesetz verlangt, und welche Fragen davor kommen
Die Basisrente, im Alltag oft Rürup-Rente genannt, ist ein Vertrag mit festen gesetzlichen Merkmalen. Diese Merkmale entscheiden darüber, was du mit dem Vertrag tun kannst und was nicht. Diese Seite geht sie der Reihe nach durch und stellt zu jedem Merkmal die Frage, die vor einem Abschluss stehen sollte. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung und nennt keine Renditen oder Beiträge.
Wie sich eine Basisrente steuerlich bei dir auswirkt, rechnet deine Steuerberatung. Wir sagen dir hier, welche Regel im Gesetz steht, nicht, was für dich herauskommt.
Vier Merkmale im Gesetz
Einen Basisrentenvertrag erkennst du an diesen Merkmalen. Wenn bei einem Angebot eines davon fehlt, frag nach, warum.
| Merkmal | Was das Gesetz sagt | Frage vor dem Abschluss |
|---|---|---|
| Rentenform | Der Vertrag sieht nur eine monatliche, lebenslange Leibrente vor, die auf dein Leben bezogen ist und nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnt. Zusätzlich kann er die Absicherung von Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Hinterbliebenen enthalten. | Willst du eine lebenslange Rente, und was würde sie für deine Planung bedeuten, wenn du lange lebst, oder wenn nicht? |
| Verfügbarkeit | Die Ansprüche sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar (Details in den häufigen Fragen unten). | Brauchst du Zugriff auf das Geld vor dem Rentenbeginn, etwa für einen Notfall oder eine Investition in den Betrieb? |
| Zertifizierung | Beiträge werden steuerlich nur berücksichtigt, wenn der Vertrag zertifiziert ist (Details in den häufigen Fragen unten). | Liegt dir die Zertifizierung des konkreten Vertrags vor? |
| Steuerliche Behandlung | Das Einkommensteuergesetz ordnet die Beiträge den Sonderausgaben zu, und die späteren Renten werden mit einem Anteil besteuert, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Wie beides bei dir wirkt, hängt von deiner Gesamtlage ab. | Hat deine Steuerberatung geprüft, wie sich der Vertrag in deinem Fall steuerlich auswirkt? |
Was die Basisrente nicht kann
Sie kann
- eine lebenslange Rente zahlen, wenn der Vertrag das vorsieht
- optional Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Hinterbliebene absichern, wenn der Vertrag das ergänzt
- ohne Arbeitgeber abgeschlossen werden, weil sie auf deiner eigenen Initiative beruht
Sie kann nicht
- vor dem Rentenbeginn als Kapital ausgezahlt werden
- beliehen, übertragen oder verkauft werden
- vererbt werden, wie ein freier Sparvertrag es kann (Ausnahmen für Hinterbliebene nach den Vertragsbedingungen)
Die Gegenüberstellung beschreibt Gesetzesmerkmale. Was ein einzelner Vertrag zusätzlich vorsieht, steht in seinen Bedingungen.
Fünf Fragen vor einem Gespräch
Diese Fragen musst du nicht heute beantworten. Sie helfen dir, das Gespräch zu führen statt zu hören.
Wofür brauchst du das Geld, und wann?
Rente ab einem bestimmten Alter ist ein anderes Ziel als eine Reserve für den Betrieb. Schreib auf, welches Ziel für dich gilt.
Was gilt, wenn du vorher aus dem Beruf ausscheidest oder dein Einkommen sinkt?
Prüf die Regeln zu Beitragspausen, Anpassungen und Beitragsfreistellung in den Vertragsunterlagen. Frag nach dem Wortlaut, nicht nach der Zusammenfassung.
Welche anderen Verträge hast du schon?
Gesetzliche Rente, Versorgungswerk, betriebliche Altersvorsorge, private Verträge: Die Basisrente steht in diesem Gefüge nicht allein. Eine Übersicht aller Verträge ist der erste Schritt.
Was soll mit der Rente passieren, wenn du früher stirbst?
Eine Hinterbliebenenrente muss gesondert vereinbart sein. Frag, ob sie im Angebot steht und was sie bedeutet.
Wer klärt die steuerliche Frage?
Deine Steuerberatung kennt deine Einkünfte. Bring ihr das Angebot, bevor du unterschreibst. Wir liefern ihr gern die Vertragsdetails.
Häufige Fragen zur Basisrente
Was ist der Unterschied zwischen Basisrente und Rürup-Rente?
Das ist dasselbe. „Rürup-Rente“ ist der umgangssprachliche Name, „Basisrente“ der gesetzliche Begriff. Die Merkmale, die ein Vertrag erfüllen muss, stehen im Einkommensteuergesetz (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) und im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.
Kann ich mir das Geld auszahlen lassen, wenn ich es brauche?
Nach dem Gesetz dürfen die Ansprüche nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein, und neben den vorgesehenen Rentenzahlungen darf kein weiterer Auszahlungsanspruch bestehen. Das bedeutet: Du kannst über das Geld vor dem Rentenbeginn nicht frei verfügen. Das gehört zu den ersten Fragen, die du dir stellen solltest.
Muss der Vertrag zertifiziert sein?
Ja. Beiträge werden steuerlich nur berücksichtigt, wenn der Vertrag nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist (§ 10 Abs. 2 EStG). Das Zertifikat kann dir der Anbieter vorlegen; frag danach, bevor du unterschreibst.
Ist die Basisrente bei Zahlungsproblemen geschützt?
Das Gesetz schützt Ansprüche aus bestimmten Altersvorsorgeverträgen vor der Pfändung, wenn der Vertrag die Voraussetzungen von § 851c ZPO erfüllt, etwa lebenslange Rente, keine Verfügbarkeit und keine Kapitalleistung, und innerhalb gesetzlicher Grenzen. Ob dein Vertrag und deine Lage darunter fallen, beantwortet eine Anwaltskanzlei, nicht diese Seite.
Welche Rolle spielen wir dabei?
Wir sind Versicherungsmakler und begleiten die versicherungsförmige Umsetzung. Steuerliche Fragen klärst du mit deiner Steuerberatung, Rechtsfragen mit einer Kanzlei. Eine Anlageberatung zu Fonds, Aktien oder ETFs bieten wir auf dieser Seite nicht an.
Quellen und Hinweise
- Einkommensteuergesetz: § 10 (Sonderausgaben; Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, Abs. 2 Satz 2) und § 22 (Besteuerung wiederkehrender Bezüge, Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa)
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz: § 2 (Altersvorsorgevertrag, Basisrentenvertrag), § 5 (Zertifizierung)
- Zivilprozessordnung: § 851c (Pfändungsschutz bei Altersrenten)
Diese Seite ist allgemeine Information. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und kein Angebot. Eine Anlageberatung zu Fonds, Aktien oder ETFs findet nicht statt. Was ein Vertrag leistet, ergibt sich allein aus seinen Bedingungen. Stand der Quellen: 12.10.2026.
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Wir klären mit dir, was ein Basisrentenvertrag leisten muss und was nicht, und welche Fragen deine Steuerberatung beantwortet. Danach weißt du, ob dieser Vertragstyp zu deinen Plänen passt oder ob du eine andere Frage zuerst klären solltest.
- Dein Ansprechpartner
- Tassilo Peter Seitz, Verus Vorsorge GmbH
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