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Cyberversicherung: Was bezahlt wird, wenn die IT ausfällt, und was du vorher tun musst

Eine Cyberversicherung besteht aus mehreren Bausteinen, die jeweils eine andere Frage beantworten: Wer bezahlt die Fachleute, die den Vorfall klären? Wer steht ein, wenn Dritte Schäden geltend machen? Was ersetzt der Vertrag, wenn dein Betrieb nicht arbeiten kann? Diese Seite ordnet die Bausteine nach dem Muster der Versicherungswirtschaft und stellt an jeder Stelle die Frage, die dein Vertrag beantworten sollte. Sie ersetzt keine Beratung.

Beiträge, Summen und Schadenzahlen nennen wir hier bewusst nicht. Was zu deinem Betrieb passt, hängt davon ab, wovon dein Geschäft digital abhängt.

Drei Bausteine, drei Fragen

Versichert sind nach dem Muster der Versicherungswirtschaft Vermögensschäden, die durch eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit deiner elektronischen Daten oder der IT-Systeme entstehen, die du betrieblich nutzt.

Kosten und Service

Das Muster gliedert den Schutz in einen Service- und Kostenbaustein, einen Drittschadenbaustein und einen Eigenschadenbaustein. Der erste betrifft Kosten rund um die Aufklärung und die gesetzlichen Informationspflichten.

Kosten für externe Sachverständige, die die Ursache klären, sind nach dem Muster nach vorheriger Abstimmung mit dem Versicherer versichert. Ein externes Call-Center für Rückfragen Betroffener und Krisenkommunikation gibt es nur, wenn sie besonders vereinbart sind.

Frage an deine VerträgeWen rufst du zuerst an, und wer muss zustimmen, bevor du Fachleute beauftragst?

Drittschaden

Dieser Baustein ähnelt einer Haftpflicht für Vermögensschäden, die aus einem Vorfall bei dir entstehen: Ein Kunde erleidet einen Schaden, weil seine Daten bei dir abgeflossen sind, und fordert Ersatz.

Zum Schutz gehören nach dem Muster die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Freistellung von berechtigten Ansprüchen.

Frage an deine VerträgeWer hat Zugriff auf Daten deiner Kundschaft, und ist Schaden aus deren Verlust in deiner Haftpflicht oder in einem eigenen Baustein geregelt?

Eigenschaden

Hier geht es um das, was bei dir selbst entsteht: Der Betrieb kann nicht arbeiten, Daten müssen wiederhergestellt werden.

Bei einer Betriebsunterbrechung zählt nach dem Muster, wie lange die vereinbarte Haftzeit ist und ob eine zeitliche Selbstbeteiligung gilt: Für diesen Zeitraum besteht kein Anspruch auf den vereinbarten Tagessatz. Die Wiederherstellung von Daten und die Entfernung der Schadsoftware sind ein eigener Punkt.

Frage an deine VerträgeWie lange würdest du ohne deine wichtigsten Systeme arbeiten können, und passt dazu die Haftzeit?

Pflichten vor dem Schaden

Cyberbedingungen binden den Schutz an Mindeststandards der IT-Sicherheit. Links steht, was das Muster dazu nennt, rechts, was du in deinem Betrieb dazu klären kannst.

Was das Muster vorab verlangt (Auswahl)

  • Individuelle Zugänge für alle Nutzer mit Mindestanforderungen an Passwörter, zusätzlicher Schutz für Geräte, die über das Internet erreichbar sind, und für Mobilgeräte, ein automatisch aktualisierter Schutz gegen Schadsoftware, ein Verfahren für zeitnahe Sicherheitsupdates und eine mindestens wöchentliche Datensicherung, deren Kopien kein System und keine Berechtigungsstufe gleichzeitig verändern oder löschen kann.
  • Verletzt du eine solche Pflicht, hängt die Folge nach dem Gesetz vom Grad des Verschuldens ab: Bei Vorsatz kann der Versicherer leistungsfrei sein, bei grober Fahrlässigkeit kann er kürzen. Hat die Pflichtverletzung weder den Schaden noch die Leistung beeinflusst, bleibt er leistungspflichtig (§ 28 VVG).
  • Aufwendungen, mit denen du einen unmittelbar bevorstehenden Schaden abwendest, sind nach dem Muster begrenzt ersetzbar. Allgemeine Kosten für Nachrüstung und Sicherung deiner Systeme sind es nicht.

Was du klären kannst

  • Wer in deinem Betrieb legt Zugänge an, ändert und löscht sie, wenn jemand ausscheidet?
  • Wo liegen deine Sicherungskopien, und wer hat Schreibrechte darauf?
  • Wann hast du zuletzt getestet, ob sich eine Sicherung wirklich zurückspielen lässt?
  • Wer entscheidet über Updates von Systemen, die nicht ausfallen dürfen?
  • Welche Dienstleister betreiben Teile deiner IT, und was steht in deren Verträgen?

Wo die Grenzen liegen können

Jede Versicherung hat Grenzen. Wer sie vor dem Abschluss kennt, trifft eine bessere Entscheidung. Die folgenden Punkte stehen im Muster als Ausschlüsse oder Einschränkungen.

Staat, Infrastruktur, Bußgelder

Nach dem Muster sind unter anderem Schäden durch Krieg und bestimmte staatliche Angriffe ausgeschlossen, ebenso der Ausfall von Infrastruktur wie Strom oder überregionalen Netzen sowie Strafen und Bußgelder gegen dich. Im Streit um die Zuschreibung eines Angriffs an einen Staat trägt nach dem Muster der Versicherer die Beweislast. Verträge können diese Punkte anders regeln.

Externe Dienstleister

Betreibt ein Dienstleister Teile deiner IT, etwa Hosting oder Cloud, ist nach dem Muster der Ausfall der Dienstleistung selbst nicht versichert, soweit er die Verfügbarkeit deiner Daten oder Systeme beeinträchtigt. Prüf, ob dein Vertrag das genauso sieht.

Zeit vor dem Vertrag

Schäden aus Vorfällen, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind, sind nach dem Muster ausgeschlossen. Eine Rückwärtsdeckung kann Vorfälle erfassen, die bei Vertragsschluss noch niemand bemerkt hatte. Schau im Versicherungsschein, ob und ab wann sie gilt.

Die ersten Stunden: ein Ablauf zum Vorbereiten

Ein Ablauf, den du vorher festlegst, entlastet im Ernstfall. Die folgenden fünf Fragen musst du nicht im Moment des Vorfalls beantworten, sondern jetzt.

  1. Wer entscheidet, dass es ein Vorfall ist?

    Eine feste Person und eine Vertretung, mit Telefonnummern, die auch ohne E-Mail erreichbar sind. Lege fest, wen das Team ansprechen soll, wenn ihm etwas auffällt.

  2. Wer meldet dem Versicherer, und wann?

    Nach einem Schaden meldest du den Versicherungsfall unverzüglich, sobald du davon weißt (§ 30 VVG). Sorg dafür, dass im Betrieb klar ist, wer das tut und wo die Policen liegen.

  3. Wer darf Fachleute beauftragen?

    Nach dem Muster stimmst du dich dafür vorher mit dem Versicherer ab (siehe Baustein Kosten und Service). Frag deinen Versicherer, welchen Weg er vorsieht, und notier ihn neben der Telefonnummer.

  4. Sind personenbezogene Daten betroffen?

    Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldest du nach der Datenschutz-Grundverordnung unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde, es sei denn, sie führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die betroffenen Personen (Art. 33 DSGVO). Wer in deinem Betrieb prüft das, und wer kennt die Zuständigkeit?

  5. Wie arbeitet das Team in der Zwischenzeit?

    Papier, ein Notebook ohne Anbindung, ein Telefonbuch auf Papier: Notbetrieb ist keine Technik, sondern eine Absprache. Halte fest, welche Aufträge an welchem Tag nicht warten können.

Häufige Fragen zur Cyberversicherung

Brauche ich eine Cyberversicherung, wenn ich nur wenige Computer habe?

Auf die Zahl der Geräte kommt es weniger an als darauf, was bei dir stillsteht, wenn sie ausfallen: Kasse, Auftragsverwaltung, E-Mail, Kundendaten. Notier dir, welche zwei Systeme du am wenigsten entbehren kannst, und frag, wie lange du ohne sie arbeiten könntest. Daraus ergibt sich, welche Bausteine für dich überhaupt eine Rolle spielen.

Ersetzt eine Cyberversicherung die eigene IT-Sicherheit?

Nein. Die Bedingungen knüpfen den Schutz an Pflichten vor dem Schaden, etwa an Datensicherung und Updates. Die Versicherung zahlt Folgen, sie verhindert den Vorfall nicht. Welche Pflichten dein Vertrag nennt, siehst du im Abschnitt zu den Obliegenheiten.

Ist Lösegeld versichert?

Nach dem Muster der Versicherungswirtschaft ist die Zahlung von Löse- oder Erpressungsgeld ausgeschlossen. Ob dein Vertrag das anders regelt, steht in den Bedingungen. Ob und wie ein Betrieb in einer solchen Lage handelt, ist keine Frage, die eine Webseite beantworten sollte; dafür gehört der Ablauf vorher festgelegt, mit Anwalt und IT-Fachleuten.

Deckt meine Betriebshaftpflicht Schäden durch Cyberangriffe ab?

Das hängt von den Bedingungen ab und lässt sich nicht pauschal sagen. Eine Haftpflicht regelt in der Regel, wofür du gegenüber Dritten haftest, und in vielen Verträgen gibt es eigene Regeln für Vermögensschäden und elektronischen Datenaustausch. Lass beide Bedingungstexte nebeneinander lesen, bevor du entscheidest, ob eine Lücke bleibt.

Was gehört in den Ablauf, bevor etwas passiert?

Wer entscheidet, ob ein Vorfall vorliegt, wer meldet dem Versicherer, wer darf Fachleute beauftragen, wer prüft die Meldung an die Aufsichtsbehörde und wie arbeitet das Team in der Zwischenzeit weiter? Der Abschnitt „Die ersten Stunden“ auf dieser Seite hilft dir, diese Fragen einmal zu beantworten und aufzuschreiben.

Quellen und Hinweise

  • GDV, Musterbedingungen „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Cyberrisiko-Versicherung (AVB Cyber)“, Stand Februar 2024: PDF beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das sind unverbindliche Muster zur freiwilligen Verwendung. Die Bedingungen deines Versicherers können abweichen.
  • Versicherungsvertragsgesetz: § 28 (Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit), § 30 (Anzeige des Versicherungsfalles)
  • Datenschutz-Grundverordnung: Verordnung (EU) 2016/679 bei EUR-Lex, Art. 33 (Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten)

Diese Seite ist allgemeine Information. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung, keine IT-Sicherheitsberatung und keine Deckungszusage. Was versichert ist, ergibt sich allein aus deinem Vertrag und den Bedingungen deines Versicherers. Stand der Quellen: 12.10.2026.

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Wir gehen mit dir durch, welche Systeme bei dir wirklich laufen müssen, was dein Vertrag dazu sagt und welche Pflichten du vor einem Schaden erfüllen musst. Danach weißt du, ob eine Lücke bleibt.

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