Betriebsschließung: Was ist versichert, wenn eine Behörde anordnet?
Die Betriebsschließungsversicherung folgt einem anderen Prinzip als die Betriebsunterbrechung: Nicht ein Sachschaden löst sie aus, sondern eine behördliche Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz, und zwar nur für die Krankheiten und Erreger, die der Vertrag ausdrücklich nennt. Diese Seite führt dich in fünf Fragen durch das, was die Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft dazu sagen. Sie bewertet keinen Einzelfall und ersetzt keine Beratung.
Lies die Fragen der Reihe nach. Jede nennt, was das Muster der Versicherungswirtschaft dazu sagt, damit du den Wortlaut deines Vertrags einordnen kannst.
Wer muss anordnen?
Nach dem Muster ist eine Einzelanordnung der zuständigen Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz nötig, die sich gegen deinen Betrieb oder die dort beschäftigten Personen richtet. Die Krankheit oder der Erreger muss in der Betriebsstätte auftreten oder bei Beschäftigten festgestellt oder vermutet werden. Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind nicht Gegenstand.
Welche Krankheiten und Erreger stehen im Vertrag?
Das Muster verweist auf die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und § 7 Abs. 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes ausdrücklich genannten Krankheiten und Erreger. Krankheiten, die nur durch Verordnung nach § 15 IfSG gleichgestellt sind, zählen nicht dazu, und die Liste deckt sich nicht vollständig mit allen meldepflichtigen Krankheiten. Dein Vertrag kann eine andere Liste oder einen anderen Verweis enthalten.
Was schließt der Vertrag aus?
Das Muster schließt Schäden als Folge einer Epidemie oder Pandemie aus, definiert über die Feststellung einer epidemischen Lage durch den Bundestag, durch eine Regierungsstelle der Länder oder Kommunen beziehungsweise einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite durch die WHO. Für Versicherungsfälle vor einer solchen Feststellung entfällt der Schutz ab dem Zeitpunkt der Feststellung. Maßnahmen als Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung sind ebenfalls nicht erfasst.
Was wird ersetzt, und wie lange?
Das Muster ersetzt bei einer Betriebsschließung den Ertragsausfallschaden, also fortlaufende Kosten und Betriebsgewinn bis zum Ende der Schließung, längstens bis zum Ende der Haftzeit, deren Länge im Vertrag steht. Bei Tätigkeitsverboten gegen Beschäftigte kommen Lohn- und Gehaltsaufwendungen in Betracht, längstens für sechs Wochen ab Anordnung. Selbstbehalt und eine Wartezeit können vereinbart sein.
Was gilt, wenn der Staat ebenfalls entschädigt?
Der Vertrag nimmt öffentlich-rechtliche Entschädigung und staatliche Zuwendungen ausdrücklich in den Blick und verlangt, dass du entsprechende Anträge unverzüglich stellst (siehe die Frage zum Verdienstausfall in den häufigen Fragen). Lege fest, wer bei dir diese Anträge vorbereitet und wo die Unterlagen liegen.
Vier Leistungspakete im Muster
Die Versicherung besteht aus mehreren Paketen. Welche davon dein Vertrag enthält und in welcher Höhe, steht im Versicherungsschein.
Betriebsschließung
Der Betrieb oder eine Betriebsstätte wird vollständig oder teilweise geschlossen. Tätigkeitsverbote gegen alle Betriebsangehörigen werden nach dem Muster einer Schließung gleichgestellt.
Frage an deinen VertragWas zählt bei dir als Teilschließung, etwa ein abgegrenzter Küchenbereich?
Tätigkeitsverbot
Einzelnen Beschäftigten wird die Arbeit untersagt, weil sie erkrankt, infiziert, verdächtig oder Ausscheider sind (§ 31 IfSG), oder weil ein Beschäftigungsverbot nach § 42 IfSG gilt. Eine häusliche Quarantäne nach § 30 IfSG ist nach dem Muster kein Tätigkeitsverbot.
Frage an deinen VertragWer bei dir fällt darunter, und was zahlt der Vertrag, wenn eine Schlüsselkraft nicht arbeiten darf?
Desinfektion und Waren
Die Desinfektion von Räumen und Einrichtung oder die Desinfektion, Brauchbarmachung oder Vernichtung von Vorräten und Waren wird angeordnet oder in Textform empfohlen, weil sie mit Erregern behaftet sind.
Frage an deinen VertragSind Waren und Vorräte mit einer Summe eingeschlossen, und wie sind sie bewertet?
Ermittlung und Beobachtung
Die Kosten für behördlich angeordnete Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen können nach dem Muster bis zu einer vereinbarten Höhe ersetzt werden.
Frage an deinen VertragIst dieses Paket in deinem Vertrag vereinbart, und mit welcher Grenze?
Was du vor einem Fall tun kannst
Die Musterbedingungen enthalten Sicherheitsvorschriften: Wer Waren annimmt, wird sorgfältig ausgewählt und angewiesen, was bei möglicher Kontamination gilt, und Schutzmaßnahmen zum Aussondern verdächtiger Ware werden entwickelt, umgesetzt und regelmäßig geprüft. Bei einem Verstoß kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Auch ein Abweichen von der dokumentierten Betriebsbeschreibung kann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung sein.
Ist die Wareneingangskontrolle bei dir einer Person zugewiesen, und gibt es eine schriftliche Anweisung?
Wo liegen Hygienekonzept und Nachweise, falls eine Behörde sie anfordert?
Hast du den Betrieb verändert, etwa Lieferdienst oder Catering ergänzt, und weiß dein Versicherer davon?
Wer ist deine Ansprechperson im Gesundheitsamt, falls du eine brauchst?
Wie wurde die Versicherungssumme ermittelt, und wie oft meldest du den erwirtschafteten Wert?
Häufige Fragen zur Betriebsschließung
Ist eine Betriebsschließung dasselbe wie eine Betriebsunterbrechung?
Betriebsschließung ist nicht dasselbe wie Betriebsunterbrechung. Eine Betriebsschließungsversicherung knüpft an behördliche Anordnungen an, etwa nach dem Infektionsschutzgesetz. Welche Krankheiten und Erreger erfasst sind und ob auch Pandemien dazugehören, ist je nach Vertrag sehr unterschiedlich geregelt. Mehr zum Stillstand nach einem Sachschaden findest du auf der Seite Betriebsunterbrechung.
Zahlt der Vertrag, wenn ich selbst entscheide, zu schließen?
Nach dem Muster der Versicherungswirtschaft besteht Schutz nur, wenn die zuständige Behörde im Einzelfall anordnet, auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, und zwar beim Auftreten einer im Vertrag genannten Krankheit im Betrieb. Allgemeine behördliche Maßnahmen wie Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen sind danach nicht versichert. Eine freiwillige Schließung ohne Anordnung ist deshalb keine Grundlage; bevor du entscheidest, sprich mit dem Versicherer und der Behörde.
Wird mein Verdienstausfall nicht ohnehin vom Staat ersetzt?
Das Infektionsschutzgesetz kennt eigene Entschädigungsansprüche, etwa bei Tätigkeitsverbot oder Absonderung (§ 56 IfSG) und bei bestimmten Maßnahmen an Gegenständen (§ 65 IfSG). Nach dem Muster besteht kein Anspruch aus der Versicherung, soweit du solchen Ersatz oder staatliche Zuwendungen beanspruchen kannst, und du musst entsprechende Anträge unverzüglich stellen. Ob und wie viel du im Einzelfall bekommst, entscheidet die zuständige Behörde; der Vertrag klärt, wie sich beides zueinander verhält.
Brauche ich das, wenn ich kein Lebensmittel verarbeite?
Das Infektionsschutzgesetz knüpft Anordnungen nicht nur an Lebensmittelbetriebe. Welche Betriebe praktisch betroffen sind, hängt von der Tätigkeit und vom Anlass ab. Für dich zählt die Frage, ob eine behördliche Anordnung bei dir überhaupt eintreten könnte und welchen Teil davon dein Vertrag erfasst. Wir gehen das im Gespräch anhand deiner Betriebsbeschreibung durch.
Quellen und Hinweise
GDV, Musterbedingungen „Allgemeine Bedingungen für die Betriebsschließungsversicherung (BSV 2021)“, Version 01.01.2021, Variante „Dynamischer Verweis ohne Öffnungsklausel / Schadenversicherung“: PDF beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das sind unverbindliche Muster zur freiwilligen Verwendung; es gibt weitere Varianten, und die Bedingungen deines Versicherers können abweichen.
Infektionsschutzgesetz: § 6 und § 7 (meldepflichtige Krankheiten und Nachweise von Erregern), § 28 (Schutzmaßnahmen), § 56 (Entschädigung bei Tätigkeitsverboten und Absonderung), § 65 (Entschädigung bei Maßnahmen an Gegenständen)
Versicherungsvertragsgesetz: § 28 (Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit)
Diese Seite ist allgemeine Information. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung, bewertet keine behördliche Anordnung und ist keine Deckungszusage. Was versichert ist, ergibt sich allein aus deinem Vertrag und den Bedingungen deines Versicherers. Stand der Quellen: 12.10.2026.
Wir gehen deinen Vertrag mit den fünf Prüffragen durch: Welche Anordnung, welche Krankheiten, welche Ausschlüsse, welche Haftzeit und welche staatliche Entschädigung. Danach weißt du, was dein Vertrag tatsächlich abdeckt.
Dein Ansprechpartner
Tassilo Peter Seitz, Verus Vorsorge GmbH
Hilfreich, wenn zur Hand
dein Versicherungsschein und die Bedingungen zur Betriebsschließung, falls du sie hast.
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