Private Altersvorsorge: Fünf Fragen, bevor du etwas abschließt
Neben gesetzlicher Rente und Betriebsrente gibt es Vorsorge, die du frei abschließt. Sie lässt sich nicht in einem Satz beschreiben, weil unter diesem Namen ganz verschiedene Verträge laufen. Diese Seite hilft dir, die Fragen zu ordnen, bevor du ein Angebot liest. Sie nennt keine Renditen, keine Beiträge und kein Produkt, und sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Zu Wertpapieren, Fonds und ETFs beraten wir nicht. Diese Seite behandelt Versicherungsverträge und die Fragen, die zu jedem Vorsorgevertrag gehören.
Fünf Fragen vor dem Abschluss
Was hast du schon?
Gesetzliche Rente, Versorgungswerk, betriebliche Altersvorsorge, bestehende private Verträge: Dein Bild der Lücke entsteht erst, wenn du alles nebeneinander legst. Die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein guter Anfang.
Wofür ist das Geld gedacht?
Ein fester Beginn im Alter, ein flexibler Zeitpunkt, eine Reserve für den Betrieb: Das Ziel entscheidet, welche Vertragsform in Frage kommt, und manchmal, dass keine passt.
Was gilt, wenn sich deine Lage ändert?
Frag nach dem Wortlaut zu Beitragspausen, Beitragsfreistellung und Kündigung (siehe Fragen unten). Wenn ein Angebot Zahlen zu möglichen Leistungen über die garantierten hinaus nennt, muss der Versicherer eine Modellrechnung mit drei Zinssätzen übermitteln und darauf hinweisen, dass sie nur ein Rechenmodell mit fiktiven Annahmen ist, aus dem du keine vertraglichen Ansprüche ableiten kannst (§ 154 VVG).
Wer klärt die steuerliche Frage?
Die Steuerwirkung hängt vom Vertragstyp, von der Auszahlungsform und von deiner Gesamtlage ab. Deine Steuerberatung kennt sie, wir liefern ihr gern die Vertragsdetails.
Welches Dokument liest du zuerst?
Nicht die Zusammenfassung, sondern die Wertetabelle und die Bedingungen. Dort steht, was bei Kündigung, bei Beitragsfreistellung und bei Rentenbeginn gilt.
Vier Vertragsarten, vier Fragen
Die Namen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Die Fragen bleiben gleich.
Rentenversicherung mit lebenslanger Rente
Eine Rente, die so lange gezahlt wird, wie du lebst. Der Vertrag legt fest, ab wann und in welcher Höhe.
Frage an den VertragWelche Leistung ist garantiert, und welche Teile hängen von künftigen Entwicklungen ab?
Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
Du kannst bei Rentenbeginn zwischen Rente und Einmalzahlung wählen, wenn der Vertrag das vorsieht.
Frage an den VertragBis wann musst du dich entscheiden, und wer erinnert dich daran?
Kapitalversicherung
Eine Versicherung auf Ablauf oder Tod, bei der am Ende eine Summe gezahlt wird.
Frage an den VertragWelcher Anteil deines Beitrags geht in den Sparteil, welcher in die Risikoabsicherung, welcher in die Kosten?
Fondsgebundene Versicherung
Der Sparteil ist an Fonds gekoppelt, der Vertrag bleibt aber eine Versicherung mit Bedingungen. Zur Auswahl der Fonds beraten wir nicht.
Frage an den VertragWas passiert mit dem Vertrag, wenn der Fonds ersetzt wird oder wegfällt?
Was das Gesetz regelt
Steuerliche Behandlung von Erträgen
Das Einkommensteuergesetz erfasst den Unterschiedsbetrag zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen bei bestimmten Kapital- und Rentenversicherungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Unter Voraussetzungen zu Alter bei Auszahlung und Vertragslaufzeit wird nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags angesetzt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Die Voraussetzungen und ihre Anwendung auf deinen Vertrag prüft deine Steuerberatung.
Widerruf
Bei Lebensversicherungen gilt eine verlängerte Widerrufsfrist von 30 Tagen (siehe häufige Fragen oben).
Kündigung und Rückkaufswert
Bei Kündigung zahlt der Versicherer bei Verträgen mit sicherem Leistungsfall den Rückkaufswert (siehe häufige Fragen oben).
Modellrechnung
Zahlen über die Garantie hinaus sind als Rechenmodell mit fiktiven Annahmen zu kennzeichnen (siehe Frage 3 oben).
Hinweis zur geförderten Vorsorge
Das Altersvorsorgereformgesetz gilt in den wesentlichen Teilen ab dem 1. Januar 2027 und verändert die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Diese Seite beschreibt deshalb keine Förderdetails und keine Verträge dieses Bereichs. Frag vor einem Abschluss, welche Regeln für deinen Vertrag gelten und ab wann.
Gilt für den Vertrag, den du dir ansiehst, die bisherige oder die neue Rechtslage?
Was ändert sich für bestehende Verträge, und was bleibt?
Wer informiert dich, wenn sich für einen laufenden Vertrag etwas ändert?
Häufige Fragen zur privaten Altersvorsorge
Was ist mit „Schicht 3“ gemeint?
Mit Schicht 3 meint man im Drei-Schichten-Modell der Alterseinkünfte die sonstige Vorsorge, die du frei abschließt: Verträge, die weder zur Basisversorgung noch zu den zusätzlichen geförderten Altersvorsorgeformen gehören. Der Begriff ist ein Ordnungswort, kein Vertragstyp. Was ein Vertrag leistet, steht in seinen Bedingungen.
Wie lange kann ich einen Vertrag widerrufen, den ich gerade abgeschlossen habe?
Bei einer Lebensversicherung beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage (§ 152 VVG). Wann sie beginnt, hängt davon ab, wann du die Vertragsunterlagen und die Belehrung erhalten hast. Lies den Hinweis in den Unterlagen und notier dir das Datum.
Was passiert, wenn ich den Vertrag kündige?
Bei laufender Beitragszahlung kannst du die Versicherung jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Bei Verträgen mit sicherem Leistungsfall zahlt der Versicherer dann den Rückkaufswert (§§ 168, 169 VVG). Wie hoch der Rückkaufswert im Verlauf des Vertrags ist, siehst du in der Wertetabelle der Unterlagen; frag sie vor dem Abschluss ab.
Kann ich mir die Rente später als Kapital auszahlen lassen?
Das hängt vom Vertrag ab. Manche Rentenversicherungen haben ein Kapitalwahlrecht, andere nicht. Frag nach dem Wortlaut und lass dir erklären, ob und bis wann du das Wahlrecht ausüben musst. Die steuerliche Behandlung von Kapitalleistungen und Renten unterscheidet sich (siehe Abschnitt „Was das Gesetz regelt“); deine Steuerberatung rechnet das für dich.
Einkommensteuergesetz: § 20 (Einkünfte aus Kapitalvermögen, Abs. 1 Nr. 6)
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz: Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de (Fassung ab 1. Januar 2027 und Altersvorsorgereformgesetz im Bundesgesetzblatt)
Diese Seite ist allgemeine Information. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und kein Angebot. Eine Anlageberatung zu Wertpapieren, Fonds oder ETFs findet nicht statt. Was ein Vertrag leistet, ergibt sich allein aus seinen Bedingungen. Stand der Quellen: 12.10.2026.
Wir sortieren mit dir, was du schon hast, was du brauchst und welche Fragen vor einem Vertrag zuerst zu klären sind. Wertpapiere, Fonds und ETFs sind nicht unser Thema; dort sind andere Fachleute zuständig.
Dein Ansprechpartner
Tassilo Peter Seitz, Verus Vorsorge GmbH
Hilfreich, wenn zur Hand
eine Übersicht deiner bestehenden Verträge und, falls vorhanden, deine Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung.
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