Vorsorge · Arbeitskraft

Berufsunfähigkeit: Zwei Maßstäbe, und was in den Vertrag gehört

Die Arbeitskraft ist für viele Menschen die wichtigste Einkommensquelle, für Selbstständige oft auch die ihres Betriebs. Absicherungen dafür messen mit unterschiedlichen Maßstäben: die gesetzliche Erwerbsminderungsrente mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit deinem Beruf. Diese Seite stellt beide nebeneinander und führt durch die Fragen, die im Vertrag stehen sollten. Sie bewertet keine Gesundheitslage und ersetzt keine Beratung.

Wir fragen auf dieser Seite und im Erstgespräch nicht nach Gesundheitsdaten. Wenn ein Antrag Gesundheitsfragen enthält, beantwortest du sie selbst mit deinen Unterlagen.

Zwei Maßstäbe im Vergleich

Die Tabelle gibt Gesetzesmaßstäbe wieder. Ein Vertrag kann abweichen und steht dann in seinen Bedingungen.

Gesetzliche Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit nach VVG
ThemaGesetzliche ErwerbsminderungsrenteBerufsunfähigkeit nach dem VVG
Maßstab Entscheidend ist, wie viele Stunden täglich du unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kannst: weniger als sechs Stunden bei teilweiser, weniger als drei Stunden bei voller Erwerbsminderung. Entscheidend ist dein zuletzt ausgeübter Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war (siehe nächste Zeile).
Begriff im Gesetz Erwerbsminderung bezieht sich auf die Fähigkeit zu erwerbstätiger Arbeit überhaupt. Berufsunfähig ist, wer den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Andere Tätigkeit Maßstab ist der allgemeine Arbeitsmarkt, nicht dein bisheriger Beruf. Für ältere Jahrgänge können Sonderregeln gelten; die Rentenversicherung nennt sie dir. Als weitere Voraussetzung kann vereinbart werden, dass du auch keine andere Tätigkeit ausübst oder ausüben kannst, die deiner Ausbildung, deinen Fähigkeiten und deiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisung).
Pflicht oder freiwillig Gehört zur gesetzlichen Rentenversicherung, in der du pflichtversichert sein musst, damit Ansprüche entstehen (Voraussetzungen siehe oben). Ein Vertrag, den du selbst abschließt. Ob und mit welchen Bedingungen, bestimmst du.

Fünf Wörter, die im Vertrag den Unterschied machen

Zuletzt ausgeübter Beruf
Der Beruf, den du vor der Beeinträchtigung ausgeübt hast, mit den Aufgaben, die ihn geprägt haben. Eine genaue Beschreibung im Antrag ist deshalb mehr als Formsache.
Voraussichtlich auf Dauer
Das Gesetz verlangt eine Prognose, keine Gewissheit. Wie der Vertrag den Zeitraum festlegt, steht in den Bedingungen.
Verweisung
Die Möglichkeit des Versicherers, dich auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, wenn der Vertrag das vorsieht. Frag, ob dein Vertrag darauf verzichtet.
Anerkenntnis
Die Erklärung des Versicherers, dass er leistet. Das Gesetz regelt ihre Form und Bindungswirkung (siehe Phasen unten).
Nachprüfung
Der Versicherer darf nach einer Anerkennung prüfen, ob die Voraussetzungen fortbestehen, aber er wird nur unter bestimmten Bedingungen leistungsfrei (siehe Phasen unten).

Vom Antrag zum Anerkenntnis: drei Phasen

Phase 1

Vor dem Vertrag

  • Beantworte Gesundheitsfragen mit deinen eigenen Unterlagen (siehe häufige Fragen unten).
  • Beschreibe deine Tätigkeit so, wie du sie ausübst, nicht so, wie sie kurz klingt.
  • Lass dir die Bedingungen geben und lies Definition, Verweisung und Nachversicherung vor dem Angebot.
Phase 2

Wenn ein Leistungsantrag gestellt wird

  • Der Versicherer erklärt nach dem Gesetz in Textform, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Ein Anerkenntnis darf nur einmal zeitlich begrenzt werden und bindet ihn bis zum Ablauf der Frist (§ 173 VVG).
  • Halte alle Unterlagen und Fristen fest, die der Versicherer nennt.
Phase 3

Wenn sich etwas ändert

  • Entfällt nach seiner Feststellung die Leistungspflicht, wird der Versicherer nur leistungsfrei, wenn er dir die Veränderung in Textform dargelegt hat, und frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang seiner Erklärung (§ 174 VVG).
  • Wenn du dir bei einem Schreiben nicht sicher bist, lass es von einer Fachkanzlei für Versicherungsrecht oder einer Verbraucherberatung lesen.

Acht Fragen an einen Vertrag

Diese Fragen musst du nicht auf einmal beantworten. Sie zeigen, was in einem Angebot wichtig ist.

  • Beruf und TätigkeitIst dein Beruf im Antrag so beschrieben, wie du ihn heute ausübst, mit den Aufgaben, die dich im Alltag tatsächlich beschäftigen?
  • Definition der BerufsunfähigkeitSteht im Vertrag, was als Berufsunfähigkeit gilt, und weicht die Definition vom Gesetz ab?
  • VerweisungKann der Versicherer dich auf eine andere Tätigkeit verweisen, oder verzichtet der Vertrag darauf?
  • LeistungsdauerBis zu welchem Alter wird die Rente gezahlt, und passt das zu deiner Planung?
  • NachversicherungKannst du die Absicherung bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Betriebsübernahme erhöhen, ohne neue Gesundheitsfragen zu beantworten?
  • BeitragsdynamikWie entwickeln sich Beitrag und Rente im Laufe der Jahre, und was gilt, wenn du die Anpassung ablehnst?
  • AnzeigepflichtHast du die Gesundheitsfragen mit deinen Unterlagen beantwortet, und gibt es Fragen, deren Reichweite du nicht sicher kennst?
  • LeistungsprüfungWie läuft die Prüfung ab, wann entscheidet der Versicherer, und wie lange kannst du Auskunft verweigern oder nachreichen?

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeit

Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus?

Ob sie reicht, hängt von deiner Lage ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Sicher ist, dass beide Systeme verschiedene Fragen stellen: Die gesetzliche Rente fragt, wie viele Stunden täglich du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kannst. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung fragt nach deinem zuletzt ausgeübten Beruf. Die Übersicht oben zeigt den Unterschied. Deine Renteninformation nennt die Voraussetzungen, die du erfüllst.

Muss ich Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten?

Ja. Du musst die Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform fragt und die du kennst (§ 19 VVG). Bei Verletzung kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag ändern; dafür muss er dich vorher in Textform auf die Folgen hingewiesen haben. Wir erfragen auf dieser Seite und im Erstgespräch keine Gesundheitsdaten. Lass dir die Fragen zeigen und beantworte sie mit deinen Unterlagen.

Als Handwerker bin ich doch gesetzlich versichert, oder?

Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und die persönlichen Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen, sind nach dem Sozialgesetzbuch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ausnahmen regelt das Gesetz. Ob das auf dich zutrifft und welche Ansprüche daraus entstehen, nennt dir die Deutsche Rentenversicherung. Eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung ist eine eigene Frage daneben.

Kann ich einen Vertrag widerrufen?

Das Gesetz erklärt für die Berufsunfähigkeitsversicherung die Vorschriften für Lebensversicherungen für entsprechend anwendbar, soweit ihre Besonderheiten nicht entgegenstehen. Dazu gehört die Widerrufsfrist von 30 Tagen (§§ 176, 152 VVG). Die Frist beginnt erst, wenn du die Unterlagen und die Belehrung erhalten hast. Notier dir das Datum.

Quellen und Hinweise

  • Versicherungsvertragsgesetz: § 19 (Anzeigepflicht), § 152 (Widerruf bei Lebensversicherungen), § 172 (Leistung des Versicherers, Begriff Berufsunfähigkeit), § 173 (Anerkenntnis), § 174 (Leistungsfreiheit nach Wegfall), § 176 (anzuwendende Vorschriften), § 177 (ähnliche Versicherungsverträge)
  • Sechstes Buch Sozialgesetzbuch: § 2 (selbstständig Tätige) und § 43 (Rente wegen Erwerbsminderung)

Diese Seite ist allgemeine Information. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung, bewertet keine Gesundheitslage und kein Leistungsverlangen und ist kein Angebot. Was ein Vertrag leistet, ergibt sich allein aus seinen Bedingungen. Stand der Quellen: 12.10.2026.

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Wir klären mit dir, wie dein Beruf im Vertrag beschrieben sein sollte, welche Vertragsfragen offen sind und wie du dich auf die Gesundheitsfragen vorbereitest, ohne dass du uns Gesundheitsdaten nennst.

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Tassilo Peter Seitz, Verus Vorsorge GmbH
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eine Beschreibung deiner Tätigkeit in fünf Sätzen und, falls vorhanden, deine Renteninformation und bestehende Verträge. Bitte keine Gesundheitsangaben senden.
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